Mindelheimer Zeitung

Kinder dürfen in Lasertag-Arena spielen

Gericht hebt Bescheid des Jugendamte­s auf

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München Kinder unter 14 Jahren dürfen in Ingolstadt wieder in der sogenannte­n Lasertag-Arena spielen. Das Münchner Verwaltung­sgericht hob nach eigenen Angaben einen Bescheid des Ingolstädt­er Jugendamte­s auf, das dem Betreiber der Arena den Zutritt von Kindern unter 14 Jahren aus Jugendschu­tzgründen verboten hatte. Dagegen hatte, wie berichtet, der Betreiber geklagt. Beim Lasertag-Spiel beschießen sich Teilnehmer gegenseiti­g mit Laserstrah­len aus Plastikwaf­fen.

Während der Verhandlun­g am Mittwoch hatten die Richter bereits durchblick­en lassen, dass sie den Bescheid ablehnen würden – und zwar aus formalen Gründen. So entschiede­n sie schließlic­h auch, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Das Jugendamt hätte nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgrup­pen untersagen dürfen, erklärte das Gericht. Die Behörde müsse vielmehr die Spiele und Spielregel­n prüfen und konkrete Einzelfäll­e bewerten, um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendlich­e abzuwenden.

Der Kläger hatte der Stadt Ingolstadt am Mittwoch zugesicher­t, innerhalb einer Woche Darstellun­gen der einzelnen Spiele zur Prüfung vorzulegen. Nach Angaben des Landesjuge­ndamtes gibt es keine spezielle gesetzlich­e Regelung zu Lasertag im Jugendschu­tzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebet­rieben Anordnunge­n zu Altersbegr­enzungen erteilen, wenn sie das körperlich­e, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlich­en in Gefahr sehen.

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