Musterverfahren der Anleger: Dämpfer für VW
Neuer Dämpfer für Volkswagen im milliardenschweren Anlegerprozess im Zuge des Abgasskandals: Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig ist auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die Information der Märkte entscheidend. Leitende Angestellte wie Abteilungsleiter hätten direkten Kontakt zum Vorstand. Damit sei nicht nur der Vorstand für sogenannte „Ad-hoc-Meldungen“an die Märkte verantwortlich. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über „DieselGate“mit Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Eine entsprechende „Ad-hoc-Mitteilung“im Abgasskandal hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentlicht.