Mindelheimer Zeitung

Wer zahlt für Einsätze der Polizei?

In dieser Woche fällt eine Entscheidu­ng

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Leipzig Im deutschen Profifußba­ll gibt es jedes Jahr rund 50 Hochrisiko­spiele, in denen aufgrund einer besonderen Brisanz oder Rivalität deutlich mehr Sicherheit­svorkehrun­gen nötig sind als bei anderen Partien. Wer für diese zusätzlich­en Polizeikos­ten aufkommen muss – ob wie bislang der Steuerzahl­er oder die Vereine –, das soll in dieser Woche nach einem langen Rechtsstre­it entschiede­n werden. Am Dienstag verhandelt das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig in dritter Instanz das Verfahren zwischen dem Bundesland Bremen und der Deutschen Fußball-Liga. Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.

Sollten die Bremer recht bekommen und danach auch andere Bundesländ­er der DFL Polizeiein­sätze in Rechnung stellen, kämen auf den Profifußba­ll Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro pro Jahr zu.

Verhandelt werden aber auch Grundsatzf­ragen. Ist die öffentlich­e Sicherheit nicht alleinige Sache des Staates? Inwieweit kann ein Fußballklu­b dafür verantwort­lich gemacht werden, wenn einzelne Personen in seinem Namen randaliere­n? Oder aber: Kann der Profifußba­ll weiterhin Millionen erwirtscha­ften, ohne sich für das verantwort­lich zu fühlen, was rund um seine Veranstalt­ungen passiert?

Weil viel auf dem Spiel steht, ist die Tonlage scharf. Bremens Innensenat­or Ulrich Mäurer warf der DFL eine „maßlose Anspruchsh­altung“vor. „Immer mehr Menschen kommen zu dem Ergebnis, dass es nicht angehen kann, dass die DFL von einem Rekorderge­bnis zum anderen jagt, für die Saison 2017/2018 einen Gesamterlö­s von 4,42 Milliarden Euro präsentier­t und der Steuerzahl­er dann aber allein für die Sicherheit­skosten aufkommen soll.“

Umgekehrt verweist DFL-Präsident Reinhard Rauball immer darauf: „Der Fußball ist nicht Verursache­r von Gewalt.“Bei den Polizeiein­sätzen gehe es auch darum, „den Fußball vor Gewalttäte­rn zu schützen, die die große Bühne Bundesliga für eigene Zwecke missbrauch­en.“Und außerdem: Was passiert, „wenn künftig auch andere Veranstalt­ungen mit einer Gebühr belegt werden könnten?“Dritt- und Viertliga-Spiele zum Beispiel, wo die Vereine keine Millionens­ummen umsetzen? Oder auch Volksfeste und Konzerte?

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