Eichstätter Bischof stellt Kirchensteuer infrage
Religion Hanke plädiert für freiwillige Spenden. Soll der Staat weiter Bischofsgehälter zahlen?
Eichstätt Der katholische Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke fordert eine grundlegende Reform der Kirchenfinanzierung – auch mit Blick auf den Finanzskandal in seinem Bistum, der „massiv Vertrauen gekostet“habe. Die Kirche brauche nicht eine Fülle an materiellen Mitteln, sagte er unserer Redaktion. Hanke sieht Handlungsbedarf bei der Kirchensteuer und bei den „Staatsleistungen“. Das sind Zahlungen an die Kirchen, die der Staat nach wie vor als Ausgleich für die Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts leistet. Dazu zählen etwa Bischofsgehälter, die in Bayern der Freistaat in Form einer Pauschale zahlt. Sie richten sich nach der Beamtenbesoldung.
Hanke sagte, er wolle nicht einer sofortigen Abschaffung der Kirchensteuer das Wort reden. Angesichts der großen Zahl der Kirchenaustritte, des Bevölkerungsrückgangs und eines Einbruchs der Kirchensteuereinnahmen „spätestens in zehn Jahren“, erklärte er jedoch: „Wir, die deutschen Bischöfe, müssen uns dringend damit befassen, wie es mit der Kirchensteuer weitergehen kann und soll.“Ihm würde ein Modell der Freiwilligkeit gefallen: Gläubige leisten also mit Spenden ihren Beitrag für die Kirche.
Einen Vorstoß wagte er zudem in der Debatte um ein Ende der Staatsleistungen. „Eine Lösung wäre, dass die Kirche auf die Gelder aus den Staatsleistungen verzichtet“, sagte Hanke. Auf sie komme „ein Rechtfertigungsdruck zu, wenn sie weiter auf ihrem historisch verbrieften Recht beharrt“. Sein Vorschlag: Die katholische Kirche könne personengebundene Staatsleistungen wie die Bischofsgehälter in ihre Bildungseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen geben, die auch NichtKatholiken offenstehen. „Damit hätte auch der nicht kirchlich gebundene Steuerzahler die Gewähr, dass sein Geld zu allgemeinem Nutzen verwendet wird.“
Eine Ablösung der Staatsleistungen wird parteiübergreifend gefordert. Zumal es dafür eine Verpflichtung gibt, die seit 1919 gilt. Der Bund sehe aber keinen Handlungsbedarf, da verfassungsrechtlich die Möglichkeit bestehe, die Staatsleistungen einvernehmlich zwischen Kirchen und Ländern umzugestalten und aufzuheben, erklärte das Bundesfinanzministerium. Umstritten ist vor allem die Höhe einer Ablösesumme an die Kirchen. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz, religionspolitischer Sprecher seiner Partei, begrüßte Hankes Vorstoß. „Dass die Beträge in Vereinbarung mit den Kirchen tatsächlich dorthin fließen, wo die Kirchen dankenswerterweise Infrastrukturaufgaben des Staates übernehmen, ist ein sehr bedenkenswertes Modell“, sagte er. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Bundesländer sei die Ablösung der Staatsleistungen ein schwieriges Unterfangen. „Dennoch ist die Politik in der Pflicht, die Debatte neu anzustoßen.“
Das Interview mit Bischof Hanke lesen Sie auf Bayern.