Adel verboten
Gesellschaft Österreich und sein Kampf gegen klangvolle Namen
Augsburg Die Österreicher, vor allem die Wiener, haben eine Vorliebe für Titel: Da ist man dann der Herr Hofrat oder der Herr Generaldirektor. Selbst die Ehefrau kommt als Frau Kommerzialrat oder Frau Obermedizinalrat nicht zu kurz.
„Küss die Hand, Eure Majestät!“zu sagen, ist dagegen streng verboten. Nicht wegen des Küssens, sondern weil die Anrede mit „Majestät“unter Strafe steht. Genauso die mit Baron, Herzog oder einem schlichten „von“oder „zu“im Namen. Das Ganze gründet auf ein Gesetz, das inzwischen 100 Jahre alt ist: das Adelsaufhebungsgesetz, das bis heute Verfassungsrang hat. Denn bei der Gründung der Ersten Republik brach Österreich radikaler als Deutschland mit Monarchie und Adel und zog eine klare Trennlinie zur abgeschafften Donaumonarchie. So war auch die Strafe für damalige Verhältnisse empfindlich: 20000 Kronen musste zahlen, wer das „von“im Namen behielt, teilweise drohte gar ein Gefängnisaufenthalt. Heute ist die Geldstrafe niedrig. Trotzdem wird ein „von“, ein „de“oder ein „di“im Nachbarland nach wie vor mit kaum zu glaubender Konsequenz bekämpft. „Ein ,von‘ wird überhaupt nicht mehr erlaubt“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Clemens Grünzweig, der für mehrere Mandanten vergeblich um deren Namenszusätze gekämpft hat. Erst 2018 hat der Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren um den Namen „von der Alm“entschieden, dass auch reine Herkunftsbezeichnungen nicht mehr erlaubt sind. Sollte das so weitergehen, könnte dieses Verbot auch noch das österreichische Staatsoberhaupt Alexander Van der Bellen treffen. Das „Van“ist dem „von“sehr ähnlich. Und wenn das verboten würde, hieße der Mann schlicht Bellen. Klingt irgendwie nach Hund – und wäre bei so einem klangvollem Namen wirklich schade.