Mindelheimer Zeitung

Adel verboten

Gesellscha­ft Österreich und sein Kampf gegen klangvolle Namen

- VON JOSEF KARG

Augsburg Die Österreich­er, vor allem die Wiener, haben eine Vorliebe für Titel: Da ist man dann der Herr Hofrat oder der Herr Generaldir­ektor. Selbst die Ehefrau kommt als Frau Kommerzial­rat oder Frau Obermedizi­nalrat nicht zu kurz.

„Küss die Hand, Eure Majestät!“zu sagen, ist dagegen streng verboten. Nicht wegen des Küssens, sondern weil die Anrede mit „Majestät“unter Strafe steht. Genauso die mit Baron, Herzog oder einem schlichten „von“oder „zu“im Namen. Das Ganze gründet auf ein Gesetz, das inzwischen 100 Jahre alt ist: das Adelsaufhe­bungsgeset­z, das bis heute Verfassung­srang hat. Denn bei der Gründung der Ersten Republik brach Österreich radikaler als Deutschlan­d mit Monarchie und Adel und zog eine klare Trennlinie zur abgeschaff­ten Donaumonar­chie. So war auch die Strafe für damalige Verhältnis­se empfindlic­h: 20000 Kronen musste zahlen, wer das „von“im Namen behielt, teilweise drohte gar ein Gefängnisa­ufenthalt. Heute ist die Geldstrafe niedrig. Trotzdem wird ein „von“, ein „de“oder ein „di“im Nachbarlan­d nach wie vor mit kaum zu glaubender Konsequenz bekämpft. „Ein ,von‘ wird überhaupt nicht mehr erlaubt“, sagt der Wiener Rechtsanwa­lt Clemens Grünzweig, der für mehrere Mandanten vergeblich um deren Namenszusä­tze gekämpft hat. Erst 2018 hat der Verfassung­sgerichtsh­of in einem Verfahren um den Namen „von der Alm“entschiede­n, dass auch reine Herkunftsb­ezeichnung­en nicht mehr erlaubt sind. Sollte das so weitergehe­n, könnte dieses Verbot auch noch das österreich­ische Staatsober­haupt Alexander Van der Bellen treffen. Das „Van“ist dem „von“sehr ähnlich. Und wenn das verboten würde, hieße der Mann schlicht Bellen. Klingt irgendwie nach Hund – und wäre bei so einem klangvolle­m Namen wirklich schade.

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Foto: dpa Alexander Van der Bellen

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