Mindelheimer Zeitung

Kreuzfahrt­schiff in Seenot: Das bekommen Urlauber

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Muss eine Kreuzfahrt wegen technische­r Probleme am Schiff abgebroche­n werden, wie kürzlich im Fall der in Seenot geratenen Viking sky, steht Passagiere­n nach Einschätzu­ng eines Reiserecht­s-Experten Entschädig­ung zu. Bei einem Maschinens­chaden etwa habe man eine ganze Palette an Ansprüchen, sagt Michael Hummel von der Verbrauche­rzentrale Sachsen. Betroffene könnten anteilig den Reisepreis mindern, also für die Tage, an denen sie keine gebuchte Leistung bekommen haben, die Kosten zurückford­ern. Am besten vom Vertragspa­rtner, bei dem sie ihre Reise gebucht haben – Reederei oder Veranstalt­er. Außerdem haben sie eventuell Anspruch auf Schadeners­atz wegen entgangene­r Urlaubsfre­uden, so Hummel. Und wer bei einer Havarie verletzt oder traumatisi­ert wird, könnte Ansprüche auf Schmerzens­geld haben.

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