Kreuzfahrtschiff in Seenot: Das bekommen Urlauber
Muss eine Kreuzfahrt wegen technischer Probleme am Schiff abgebrochen werden, wie kürzlich im Fall der in Seenot geratenen Viking sky, steht Passagieren nach Einschätzung eines Reiserechts-Experten Entschädigung zu. Bei einem Maschinenschaden etwa habe man eine ganze Palette an Ansprüchen, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Betroffene könnten anteilig den Reisepreis mindern, also für die Tage, an denen sie keine gebuchte Leistung bekommen haben, die Kosten zurückfordern. Am besten vom Vertragspartner, bei dem sie ihre Reise gebucht haben – Reederei oder Veranstalter. Außerdem haben sie eventuell Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden, so Hummel. Und wer bei einer Havarie verletzt oder traumatisiert wird, könnte Ansprüche auf Schmerzensgeld haben.