Legal ja, aber unangemessen
Was jemand verdient, das geht normalerweise niemanden etwas an. Die Persönlichkeitsrechte wiegen schwerer als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Aber es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Landtagsverwaltung in Bayern dazu verurteilt, offenzulegen, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete ihren angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben: Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall weniger hoch zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte das noch anders gesehen.
Der Verfassungsrechtler und Parteikritiker Hans Herbert von Arnim hatte vor sechs Jahren die Verwandtenaffäre mit seinem Buch „Die Selbstbediener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen“ins Rollen gebracht. 79 Abgeordnete hatten Familienmitglieder beschäftigt. Das war bis 1. Dezember 2000 legal. Bestehende Verträge blieben bis 1. Juni 2013 gültig.
Unter ihnen waren auch die drei heimischen Abgeordneten Dr. Ingrid Fickler, Herbert Müller und Franz Josef Pschierer. Während Pschierer die Gehälter für seine Frau schon sehr bald von sich aus öffentlich machte und auch für die Zeit seiner Mitgliedschaft in der Staatsregierung die Nettobeträge zurückzahlte, lehnten Fickler und Müller die Offenlegung und eine Rückzahlung ab.
Jetzt liegen die Summen vor. Sie wirken nicht überzogen. Juristisch ist der Fall damit erledigt. Alle drei betroffenen Politiker aus dem Unterallgäu mit Memmingen betonen, dass es sich um rechtlich legale Arbeitsverhältnisse gehandelt habe. Auch heute, Jahre nach dieser Affäre, sehen sie sich im Recht. Legal heißt aber noch lange nicht, dass das Verhalten angemessen war. Der Eindruck der Selbstbedienungsmentalität ist geblieben.