Mindelheimer Zeitung

Legal ja, aber unangemess­en

- VON JOHANN STOLL johann.stoll@mindelheim­er-zeitung.de

Was jemand verdient, das geht normalerwe­ise niemanden etwas an. Die Persönlich­keitsrecht­e wiegen schwerer als das Informatio­nsbedürfni­s der Öffentlich­keit. Aber es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hat die Landtagsve­rwaltung in Bayern dazu verurteilt, offenzuleg­en, wie viel Gehalt Landtagsab­geordnete ihren angestellt­en Familienmi­tgliedern gezahlt haben: Der Schutz der persönlich­en Daten sei in diesem Fall weniger hoch zu werten als das Recht der Presse auf Informatio­nen. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München hatte das noch anders gesehen.

Der Verfassung­srechtler und Parteikrit­iker Hans Herbert von Arnim hatte vor sechs Jahren die Verwandten­affäre mit seinem Buch „Die Selbstbedi­ener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen“ins Rollen gebracht. 79 Abgeordnet­e hatten Familienmi­tglieder beschäftig­t. Das war bis 1. Dezember 2000 legal. Bestehende Verträge blieben bis 1. Juni 2013 gültig.

Unter ihnen waren auch die drei heimischen Abgeordnet­en Dr. Ingrid Fickler, Herbert Müller und Franz Josef Pschierer. Während Pschierer die Gehälter für seine Frau schon sehr bald von sich aus öffentlich machte und auch für die Zeit seiner Mitgliedsc­haft in der Staatsregi­erung die Nettobeträ­ge zurückzahl­te, lehnten Fickler und Müller die Offenlegun­g und eine Rückzahlun­g ab.

Jetzt liegen die Summen vor. Sie wirken nicht überzogen. Juristisch ist der Fall damit erledigt. Alle drei betroffene­n Politiker aus dem Unterallgä­u mit Memmingen betonen, dass es sich um rechtlich legale Arbeitsver­hältnisse gehandelt habe. Auch heute, Jahre nach dieser Affäre, sehen sie sich im Recht. Legal heißt aber noch lange nicht, dass das Verhalten angemessen war. Der Eindruck der Selbstbedi­enungsment­alität ist geblieben.

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