Eltern haften für ihre Kinder im Netz
Karlsruhe Der besondere Schutz der Familie im Grundgesetz bewahrt Eltern nicht davor, selbst belangt zu werden, wenn sie ihre volljährigen Kinder bei Verletzungen des Urheberrechts im Internet decken. Es gebe zwar ein Recht, Familienmitglieder nicht zu belasten, stellt das Bundesverfassungsgericht klar. Das schütze aber nicht vor den negativen Folgen im Gerichtsprozess. Damit ist ein Elternpaar aus München mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs gescheitert. Der hatte bestätigt, dass sie gut 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen müssen, weil eines ihrer erwachsenen Kinder ein Musikalbum in eine illegale Tauschbörse hochgeladen hatte. Als Inhaber des Internetanschlusses müssen sie bezahlen.