Mindelheimer Zeitung

Eltern haften für ihre Kinder im Netz

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Karlsruhe Der besondere Schutz der Familie im Grundgeset­z bewahrt Eltern nicht davor, selbst belangt zu werden, wenn sie ihre volljährig­en Kinder bei Verletzung­en des Urheberrec­hts im Internet decken. Es gebe zwar ein Recht, Familienmi­tglieder nicht zu belasten, stellt das Bundesverf­assungsger­icht klar. Das schütze aber nicht vor den negativen Folgen im Gerichtspr­ozess. Damit ist ein Elternpaar aus München mit seiner Verfassung­sbeschwerd­e gegen ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs gescheiter­t. Der hatte bestätigt, dass sie gut 3500 Euro Schadeners­atz und Abmahnkost­en zahlen müssen, weil eines ihrer erwachsene­n Kinder ein Musikalbum in eine illegale Tauschbörs­e hochgelade­n hatte. Als Inhaber des Internetan­schlusses müssen sie bezahlen.

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