Mindelheimer Zeitung

Nach Attentat auf BVB-Bus: Urteil rechtskräf­tig

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Das Urteil gegen den Täter im Fall des Bombenansc­hlags auf die Mannschaft von Borussia Dortmund ist rechtskräf­tig. Wie ein Sprecher des Dortmunder Landgerich­ts mitteilte, nahm die Staatsanwa­ltschaft die Revision gegen die Entscheidu­ng vom November 2018 zurück. Das Dortmunder Schwurgeri­cht hatte den in Russland geborenen Deutschen wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Sergej W. hatte in dem Prozess gestanden, den Bombenansc­hlag auf den Mannschaft­sbus im April 2017 verübt zu haben. Er hatte jedoch bis zuletzt jede Tötungsabs­icht bestritten. Bei der Detonation von drei selbst gebauten Splitterbo­mben vor dem Teamhotel des BVB waren der damals für den Bundesligi­sten aktive Verteidige­r Marc Bartra und ein Motorradpo­lizist verletzt worden.

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