Erste Hilfe ist selbstverständlich
Über die Ereignisse, die sich im Januar 2013 in Hessen abspielten, kann man nur den Kopf schütteln: Der damals 18-jährige Sören Z. bricht im Sportunterricht bewusstlos zusammen und atmet nicht mehr. Was tut die Lehrerin? Sie ruft zwar den Notarzt. Aber auf die Idee, dass sie den jungen Mann beatmen könnte, kommt sie nicht. Nun ist Sören Z. ein Schwerstpflegefall.
Das ist unerhört. Jeder, der einen Führerschein machen will, muss einen Erste-hilfe-kurs nachweisen. Eltern, die ihre Kinder in die staatlich verordnete Obhut einer Schule geben, müssen die Gewissheit haben können, dass ihr Nachwuchs dort sicher versorgt wird. Dazu gehört auch, dass Lehrkräfte bei ihren Schutzbefohlenen Erste Hilfe anwenden können. Wobei man sich wohl sicher sein kann, dass das für die meisten Pädagogen ohnehin selbstverständlich ist.
Nun hat der Bundesgerichtshof die Erste-hilfe-pflicht für Lehrer wegen der Ereignisse in Hessen ausdrücklich feststellen müssen. Sören Z. bekommt bald vielleicht Schmerzensgeld. Aber er wird für immer schwerstbehindert bleiben.