Mindelheimer Zeitung

Tretroller nur mit Erlaubnis

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Berlin Kleine Tretroller mit Elektromot­or sollen bald auch im öffentlich­en Straßenver­kehr erlaubt sein. Ganz wichtig, um damit nach Inkrafttre­ten der Verordnung im Straßenver­kehr fahren zu dürfen: eine durch das Kraftfahrt-bundesamt erteilte Allgemeine Betriebser­laubnis oder eine Einzelbetr­iebserlaub­nis. Der Auto Club Europa (ACE) rät, beim Kauf darauf zu achten. Ansonsten bleibt die neue Mobilität auch weiterhin im öffentlich­en Verkehr illegal. Weitere Voraussetz­ungen für den künftigen Betrieb der Roller sind unter anderem: ein Mindestalt­er von 12 beziehungs­weise von 14 Jahren bei von 12 bis 20 km/h schnellen Modellen und eine Kfz-versicheru­ng.

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