Tretroller nur mit Erlaubnis
Berlin Kleine Tretroller mit Elektromotor sollen bald auch im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sein. Ganz wichtig, um damit nach Inkrafttreten der Verordnung im Straßenverkehr fahren zu dürfen: eine durch das Kraftfahrt-bundesamt erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Der Auto Club Europa (ACE) rät, beim Kauf darauf zu achten. Ansonsten bleibt die neue Mobilität auch weiterhin im öffentlichen Verkehr illegal. Weitere Voraussetzungen für den künftigen Betrieb der Roller sind unter anderem: ein Mindestalter von 12 beziehungsweise von 14 Jahren bei von 12 bis 20 km/h schnellen Modellen und eine Kfz-versicherung.