Ausbrecher landen wieder im Gefängnis
Der Drang nach Freiheit war so groß, dass sie ihre Brotzeitmesser benutzten, um ein Loch in die Decke ihres Haftraums zu kratzen. Auf diese „Schnapsidee“, wie der zuständige Richter am Amtsgericht Neuburg an der Donau das aussichtslose Vorhaben nannte, waren zwei Insassen der Neuburger Justizvollzugsanstalt im November 2017 gekommen. Am Donnerstag saßen sie nun wegen Sachbeschädigung auf der Anklagebank – und erhielten erneut eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der eine wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt, der andere zu drei Monaten, weil er bereits 100 Euro als Wiedergutmachung an die Staatskasse gezahlt hat.