Nicht überall darf erst ab 18 gewählt werden
● Bundestagswahlen Das Wahl- und Wählbarkeitsalter (aktives und passives Wahlrecht) sind seit 1975 an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft. Gleiches gilt für die Europawahl.
● Landtagswahlen In Brandenburg und Schleswig-holstein sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Bremen und Hamburg dürfen schon 16-Jährige an die Urne. In den anderen Bundesländern darf erst ab 18 gewählt werden.
● Kommunalwahlen In Baden-württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Sachsen-anhalt, SchleswigHolstein und Thüringen darf schon mit 16 gewählt werden. (AZ)