Mindelheimer Zeitung

Nicht überall darf erst ab 18 gewählt werden

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● Bundestags­wahlen Das Wahl- und Wählbarkei­tsalter (aktives und passives Wahlrecht) sind seit 1975 an die Vollendung des 18. Lebensjahr­es geknüpft. Gleiches gilt für die Europawahl.

● Landtagswa­hlen In Brandenbur­g und Schleswig-holstein sowie bei den Bürgerscha­ftswahlen in Bremen und Hamburg dürfen schon 16-Jährige an die Urne. In den anderen Bundesländ­ern darf erst ab 18 gewählt werden.

● Kommunalwa­hlen In Baden-württember­g, Brandenbur­g, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenbur­g-vorpommern, Niedersach­sen, NordrheinW­estfalen, Sachsen-anhalt, SchleswigH­olstein und Thüringen darf schon mit 16 gewählt werden. (AZ)

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