Mindelheimer Zeitung

Windpocken-alarm am Gymnasium in Königsbrun­n

Wegen zweier kranker Kinder werden hunderte Schüler überprüft. Einige müssen jetzt zu Hause bleiben

- VON DANIEL WEBER

Königsbrun­n Die Windpocken sorgen derzeit für Alarm in Königsbrun­n (Kreis Augsburg): Am Gymnasium sind zwei der mehr als 1100 Schüler erkrankt. Das staatliche Gesundheit­samt hat in einer Eilaktion alle Kinder identifizi­ert, die sich anstecken könnten. Sie müssen bis zu den Osterferie­n zu Hause bleiben.

Weil Windpocken eine meldepflic­htige Krankheit sind, hatte das Gesundheit­samt von den beiden betroffene­n Schülern erfahren. Die Behörde setzte sich umgehend mit dem Gymnasium Königsbrun­n in Kontakt, um die Maßnahmen mit der Schulleitu­ng abzusprech­en.

Üblicherwe­ise werde in einem solchen Fall überprüft, ob in den Klassen der kranken Schüler Kinder sind, die nicht gegen Windpocken immun sind, erklärt der stellvertr­etende Pressespre­cher des Landratsam­ts Jens Reitlinger. Weil das Gymnasium Königsbrun­n aber ein offenes pädagogisc­hes Konzept habe und Schüler aller Jahrgänge viel Kontakt zueinander hätten, habe das Gesundheit­samt nicht nur einzelne Klassen, sondern alle Schüler überprüfen müssen.

Die Schule verteilte am vergangene­n Montag ein Schreiben an alle Kinder, die nach 2003 geboren wurden. Bis Mittwoch mussten die Schüler für das Gesundheit­samt nachweisen, dass sie entweder gegen Windpocken geimpft sind oder die Krankheit bereits selbst hatten und so gegen den Erreger immun sind. Alternativ konnten sie sich eine sogenannte Riegelungs impfung geben lassen, die in den ersten fünf Tagen nach dem Auftreten der Windpocken davor schützt, sich anzustecke­n. Die Frist ist inzwischen verstriche­n. Für die, die nicht immun waren, galt ab dem gestrigen Donnerstag für 16 Tage ein Ausschluss vom Unterricht. Praktisch bedeutet das sieben verpasste Schultage bis zu den Osterferie­n. Für 30 bis 40 Schüler kam es genau so.

„Wir sind uns dessen bewusst, dass die Maßnahme als sehr drastisch wahrgenomm­en werden könnte“, sagt Martin Miller, Leiter des staatliche­n Gesundheit­samts. „Allerdings würden wir uns eine solche Entscheidu­ng niemals leicht machen und verfahren stets nach dem Verhältnis­mäßigkeits­prinzip, wenn eine solche Sachlage vorliegt.“

Im Fall des Gymnasiums Königsbrun­n gehe es nicht nur darum, die gefährdete­n Kinder vor den Windpocken zu schützen. Wenn Erwachsene sich mit der Krankheit infizieren, könne das schwerwieg­ende medizinisc­he Komplikati­onen nach sich ziehen. Besonders risikoreic­h sei die Krankheit für Schwangere.

Am Donnerstag beschwerte­n sich einige aufgebrach­te Eltern bei der Schulleitu­ng: Sie hatten das Formular des Gesundheit­samts nicht rechtzeiti­g abgegeben. Am Donnerstag durften ihre Kinder deswegen nicht mehr zum Unterricht, obwohl sie immun gegen Windpocken seien. Die Behörde stellte klar, dass der Ausschluss vom Unterricht jederzeit aufgehoben werden könne, sobald nachgewies­en sei, dass die betroffene­n Kinder immun gegen Windpocken seien.

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Foto: stock.adobe.com Ein roter Ausschlag typisch. ist bei Windpocken

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