Einheit oder Vielfalt für die künftige Grundsteuer?
Recht Jetzt gibt es auch einen Streit innerhalb der Union über den richtigen Weg. Dabei drängt die Zeit
Berlin Es gibt in Deutschland nur wenige Themen, die so kompliziert sind wie die Grundsteuer. Der Staat kam schon früh auf die Idee, diese Abgabe auf Grund- und Immobilienbesitz zu erheben, schließlich ist sie eine nie versiegende Einnahmequelle. Die Berechnungsgrundlagen allerdings sind ewig alt: Im Westen wird auf Werte aus 1964, im Osten gar auf Werte aus 1935 abgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht kam nach einer Überprüfung dieser Praxis zu der Entscheidung, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Das Urteil erging 2018, und seitdem streiten Union und SPD über eine Lösung. Doch nicht nur die Regierungskoalition ist gespalten, auch durch die CDU geht bei diesem Thema jetzt ein Riss.
Ausgelöst hat den parteiinternen Streit der schleswig-holsteinische Ministerpräsident und amtierende Bundesratspräsident Daniel Günther. Der CDU-Politiker wies einen Lösungsvorschlag der CDU/CSUBundestagsfraktion brüsk zurück. „Ein buntes Durcheinander unterschiedlicher Grundsteuer-Modelle wird zu maximaler Bürokratie führen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Dabei hatte die Union im Bundestag lediglich vorgeschlagen, bei der künftigen Gestaltung der Grundsteuer transparente und einfache Kriterien einerseits sowie eine Länderöffnungsklausel einzuführen. „Das heißt: Ein Land kann eine eigene Regelung erlassen, muss das aber nicht“, sagte Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) am Freitag unserer Redaktion.
Verständnis für Günthers Kritik hat Jung jedenfalls nicht. Der Vorschlag seiner Fraktion eröffne einen Weg föderaler Vielfalt, erklärte der Haushaltsexperte. Wer dagegen wie Günther eine bundesweit einheitliche Regelung fordere und die bloße Möglichkeit unterschiedlicher Regelungen zurückweise, lege „die Axt an die Grundfesten von Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung“.
Jung verwies darauf, dass die Grundsteuer, anders als es Günther nahelegt, heute schon keine Einheitssteuer ist. Denn über ihre Höhe bestimmen allein die Gemeinden – und die beschließen nach Recherchen der Unionsfraktion so genannte Hebesätze zwischen 0 und 1000 Prozent.
Jung wies zudem Günthers Vorwurf zurück, der Unionsvorschlag führe zu mehr Bürokratie. Das Gegenteil sei der Fall, denn überall gelte immer nur ein Gesetz, ein Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen sei ausgeschlossen. Möglich werde hingegen der Vergleich unterschiedlicher Modelle.
Derzeit ist völlig offen, wann die Baustelle geschlossen wird, die Günther mit seiner Kritik eröffnet hat. Fest steht nur, dass die Sache dadurch nicht einfacher geworden ist, weil Union und SPD sich ja auch noch nicht einig sind. Die Zeit wird langsam knapp. Laut Bundesverfassungsgericht muss bis Jahresende eine verfassungskonforme Lösung gefunden sein.