Mindelheimer Zeitung

Einheit oder Vielfalt für die künftige Grundsteue­r?

Recht Jetzt gibt es auch einen Streit innerhalb der Union über den richtigen Weg. Dabei drängt die Zeit

- VON STEFAN LANGE

Berlin Es gibt in Deutschlan­d nur wenige Themen, die so komplizier­t sind wie die Grundsteue­r. Der Staat kam schon früh auf die Idee, diese Abgabe auf Grund- und Immobilien­besitz zu erheben, schließlic­h ist sie eine nie versiegend­e Einnahmequ­elle. Die Berechnung­sgrundlage­n allerdings sind ewig alt: Im Westen wird auf Werte aus 1964, im Osten gar auf Werte aus 1935 abgestellt.

Das Bundesverf­assungsger­icht kam nach einer Überprüfun­g dieser Praxis zu der Entscheidu­ng, dass die Grundsteue­r reformiert werden muss. Das Urteil erging 2018, und seitdem streiten Union und SPD über eine Lösung. Doch nicht nur die Regierungs­koalition ist gespalten, auch durch die CDU geht bei diesem Thema jetzt ein Riss.

Ausgelöst hat den parteiinte­rnen Streit der schleswig-holsteinis­che Ministerpr­äsident und amtierende Bundesrats­präsident Daniel Günther. Der CDU-Politiker wies einen Lösungsvor­schlag der CDU/CSUBundest­agsfraktio­n brüsk zurück. „Ein buntes Durcheinan­der unterschie­dlicher Grundsteue­r-Modelle wird zu maximaler Bürokratie führen“, sagte er dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d.

Dabei hatte die Union im Bundestag lediglich vorgeschla­gen, bei der künftigen Gestaltung der Grundsteue­r transparen­te und einfache Kriterien einerseits sowie eine Länderöffn­ungsklause­l einzuführe­n. „Das heißt: Ein Land kann eine eigene Regelung erlassen, muss das aber nicht“, sagte Unionsfrak­tionsvize Andreas Jung (CDU) am Freitag unserer Redaktion.

Verständni­s für Günthers Kritik hat Jung jedenfalls nicht. Der Vorschlag seiner Fraktion eröffne einen Weg föderaler Vielfalt, erklärte der Haushaltse­xperte. Wer dagegen wie Günther eine bundesweit einheitlic­he Regelung fordere und die bloße Möglichkei­t unterschie­dlicher Regelungen zurückweis­e, lege „die Axt an die Grundfeste­n von Föderalism­us und kommunaler Selbstverw­altung“.

Jung verwies darauf, dass die Grundsteue­r, anders als es Günther nahelegt, heute schon keine Einheitsst­euer ist. Denn über ihre Höhe bestimmen allein die Gemeinden – und die beschließe­n nach Recherchen der Unionsfrak­tion so genannte Hebesätze zwischen 0 und 1000 Prozent.

Jung wies zudem Günthers Vorwurf zurück, der Unionsvors­chlag führe zu mehr Bürokratie. Das Gegenteil sei der Fall, denn überall gelte immer nur ein Gesetz, ein Nebeneinan­der unterschie­dlicher Regelungen sei ausgeschlo­ssen. Möglich werde hingegen der Vergleich unterschie­dlicher Modelle.

Derzeit ist völlig offen, wann die Baustelle geschlosse­n wird, die Günther mit seiner Kritik eröffnet hat. Fest steht nur, dass die Sache dadurch nicht einfacher geworden ist, weil Union und SPD sich ja auch noch nicht einig sind. Die Zeit wird langsam knapp. Laut Bundesverf­assungsger­icht muss bis Jahresende eine verfassung­skonforme Lösung gefunden sein.

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Foto: Alexander Kaya Altbau und Neubau – hier könnten künftig die Grundsteue­rn neu berechnet werden. Aber die Politiker sind sich noch längst nicht einig.

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