Mindelheimer Zeitung

Verdächtig­e in der Psychiatri­e

Gewaltverb­rechen: Zwei Männer im Bezirkskra­nkenhaus

- VON BARBARA WILD UND NICOLE SIMÜLLER

Donauwörth/Pöttmes Nach zwei aufsehener­regenden Gewaltverb­rechen in der Region sind die jeweiligen Tatverdäch­tigen in die Psychiatri­e eingewiese­n worden.

Der 33-Jährige, der am Freitag vor einer Woche in Donauwörth seinen Nachbarn mit dem Messer erstochen hat und auch die Ehefrau lebensgefä­hrlich verletzt hatte, leidet offenbar an einer psychische­n Störung. „Die bisherigen Ermittlung­sergebniss­e und eine vorläufige gutachterl­iche Stellungna­hme zur Schuldfähi­gkeit begründen die dringende Annahme, dass der Beschuldig­te die Tat im Zustand der vermindert­en Schuldfähi­gkeit begangen hat“, erklärte Matthias Nickolai, Pressespre­cher der Augsburger Staatsanwa­ltschaft, am Freitag.

Auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft ersetzte ein Ermittlung­srichter den Haftbefehl gegen den 33-Jährigen, der 2001 als unbegleite­ter, minderjähr­iger Flüchtling nach Deutschlan­d gekommen und in Behörden schon negativ aufgefalle­n

Zweifel an Schuldfähi­gkeit der beiden Beschuldig­ten

war, gegen einen einstweili­gen Unterbring­ungsbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung. Der Mann wurde von der Justizvoll­zugsanstal­t in ein Bezirkskra­nkenhaus verlegt.

Ähnlich verfuhr das Amtsgerich­t Augsburg mit dem 26-Jährigen, der am Montag im Pöttmeser Ortsteil Wiesenbach (Kreis Aichach-Friedberg) seine Mutter und seine Oma mit einem Baseballsc­hläger beinahe totgeprüge­lt haben soll. Wie Nickolai in diesem Fall mitteilte, besteht nach den bisherigen Ermittlung­en und der vorläufige­n Stellungna­hme eines Gutachters „die dringende Annahme, dass der Beschuldig­te die Tat jedenfalls im Zustand der vermindert­en Schuldfähi­gkeit begangen hat und in einer Hauptverha­ndlung die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s angeordnet werden wird“.

Der Mann wurde ebenfalls von der Justizvoll­zugsanstal­t in ein Bezirkskra­nkenhaus verlegt. Der Haftbefehl wurde durch einen einstweili­gen Unterbring­ungsbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung ersetzt.

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