Verdächtige in der Psychiatrie
Gewaltverbrechen: Zwei Männer im Bezirkskrankenhaus
Donauwörth/Pöttmes Nach zwei aufsehenerregenden Gewaltverbrechen in der Region sind die jeweiligen Tatverdächtigen in die Psychiatrie eingewiesen worden.
Der 33-Jährige, der am Freitag vor einer Woche in Donauwörth seinen Nachbarn mit dem Messer erstochen hat und auch die Ehefrau lebensgefährlich verletzt hatte, leidet offenbar an einer psychischen Störung. „Die bisherigen Ermittlungsergebnisse und eine vorläufige gutachterliche Stellungnahme zur Schuldfähigkeit begründen die dringende Annahme, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat“, erklärte Matthias Nickolai, Pressesprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, am Freitag.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ersetzte ein Ermittlungsrichter den Haftbefehl gegen den 33-Jährigen, der 2001 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und in Behörden schon negativ aufgefallen
Zweifel an Schuldfähigkeit der beiden Beschuldigten
war, gegen einen einstweiligen Unterbringungsbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Mann wurde von der Justizvollzugsanstalt in ein Bezirkskrankenhaus verlegt.
Ähnlich verfuhr das Amtsgericht Augsburg mit dem 26-Jährigen, der am Montag im Pöttmeser Ortsteil Wiesenbach (Kreis Aichach-Friedberg) seine Mutter und seine Oma mit einem Baseballschläger beinahe totgeprügelt haben soll. Wie Nickolai in diesem Fall mitteilte, besteht nach den bisherigen Ermittlungen und der vorläufigen Stellungnahme eines Gutachters „die dringende Annahme, dass der Beschuldigte die Tat jedenfalls im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und in einer Hauptverhandlung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird“.
Der Mann wurde ebenfalls von der Justizvollzugsanstalt in ein Bezirkskrankenhaus verlegt. Der Haftbefehl wurde durch einen einstweiligen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ersetzt.