Mindelheimer Zeitung

IS-Anhängerin vor Gericht

Justiz Einer Frau wird vorgeworfe­n, sie habe ein Kind verdursten lassen. Welche Rolle Anwältin Amal Clooney bei dem Prozess in München spielt

-

München Sie soll sich im Irak der Terrormili­z Islamische­r Staat (IS) angeschlos­sen haben und am qualvollen Tod eines kleinen Mädchens beteiligt gewesen sein. Nun muss sich die deutsche IS-Anhängerin vor dem Staatsschu­tzsenat des Oberlandes­gerichts München verantwort­en. Am Dienstag beginnt der Prozess.

Angeklagt ist Jennifer W. unter anderem wegen Verdachts der mitgliedsc­haftlichen Beteiligun­g an einer terroristi­schen Vereinigun­g im Ausland. Sie soll im September 2014 Deutschlan­d verlassen haben, um sich im Irak dem IS anzuschlie­ßen. Die Generalbun­desanwalts­chaft wirft Jennifer W. unter anderem vor, im Sommer 2015 mit ihrem Mann ein kleines Mädchen aus einer Gruppe von Kriegsgefa­ngenen gekauft und versklavt zu haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen nach Angaben der Karlsruher Behörde draußen an und ließ es unter sengender Sonne qualvoll verdursten. Die Angeklagte ließ ihren Mann demnach gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.

Die Mutter der Fünfjährig­en tritt in dem Verfahren als Nebenkläge­rin auf. Sie wird unter anderem von der Menschenre­chtsanwält­in Amal Clooney vertreten. Ob die Ehefrau von Schauspiel­er George Clooney persönlich vor dem Gericht erscheinen wird, konnte ein OLG-Sprecher nicht sagen.

Jennifer W. soll beim IS etwa im gleichen Zeitraum als „Sittenpoli­zistin“nachts gegen Bezahlung in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul patrouilli­ert haben. Sie sollte überwachen, dass andere Frauen die von der Terrororga­nisation aufgestell­ten Verhaltens­und Bekleidung­svorschrif­ten einhielten. Zur Einschücht­erung soll sie ein Sturmgeweh­r, eine Pistole und eine Sprengstof­fweste dabei gehabt haben.

Die Angeklagte war Ende Januar 2016 in der Türkei festgenomm­en und nach Deutschlan­d abgeschobe­n worden. Sie wohnte daraufhin in Vechta in Niedersach­sen, nach Angaben der Ermittler wollte die damals 27-Jährige Ende Juni 2018 nach Syrien ausreisen. Sie kam aber nicht weit und wurde in Bayern festgenomm­en.

Seit vergangene­m Juli sitzt sie in Untersuchu­ngshaft, nachdem es dem Generalbun­desanwalt zum ersten Mal gelungen war, gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach ihrer Rückkehr einen Haftbefehl zu erwirken. In dem Prozess sind bis Ende September 23 Verhandlun­gstage angesetzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany