Belege aufbewahren, falls Mängel entstehen
Verbraucher sollten nach dem Kauf den Beleg nicht sofort entsorgen. Der Grund: Zwei Jahre nach Übergabe einer Ware stehen jedem Kunden Gewährleistungsrechte zu, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Innerhalb dieser Zeit müssen Händler für Mängel einstehen. In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag. Das heißt: Der Verkäufer muss im Zweifel das Gegenteil beweisen können oder nachweisen, dass der Kunde für den Defekt verantwortlich ist. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Kunde den Nachweis führen. Verbraucher können eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen.