Mindelheimer Zeitung

Belege aufbewahre­n, falls Mängel entstehen

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Verbrauche­r sollten nach dem Kauf den Beleg nicht sofort entsorgen. Der Grund: Zwei Jahre nach Übergabe einer Ware stehen jedem Kunden Gewährleis­tungsrecht­e zu, erklärt die Verbrauche­rzentrale Bayern. Innerhalb dieser Zeit müssen Händler für Mängel einstehen. In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag. Das heißt: Der Verkäufer muss im Zweifel das Gegenteil beweisen können oder nachweisen, dass der Kunde für den Defekt verantwort­lich ist. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Kunde den Nachweis führen. Verbrauche­r können eine Ersatzlief­erung oder eine Reparatur verlangen.

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