Jobticket seit Jahresanfang wieder steuerfrei
Jobtickets sind seit Jahresanfang wieder steuerfrei. Das heißt: Stellt der Betrieb den Mitarbeitern kostenlos ein Monats- oder Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung, muss der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) mit. Auch finanzielle Zuschüsse für die Kosten von Fahrkarten sind seit Anfang des Jahres von der Besteuerung befreit. Wichtig: Der Steuervorteil gilt nicht, wenn die Fahrkarte oder der Zuschuss zu den Ticketkosten in Form einer Entgeltumwandlung gewährt wird. Der Bonus für Bus und Bahn muss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erfolgen.