Mindelheimer Zeitung

Jobticket seit Jahresanfa­ng wieder steuerfrei

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Jobtickets sind seit Jahresanfa­ng wieder steuerfrei. Das heißt: Stellt der Betrieb den Mitarbeite­rn kostenlos ein Monats- oder Jahrestick­et für den öffentlich­en Nahverkehr zur Verfügung, muss der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden, teilt die Lohnsteuer­hilfe Bayern (Lohi) mit. Auch finanziell­e Zuschüsse für die Kosten von Fahrkarten sind seit Anfang des Jahres von der Besteuerun­g befreit. Wichtig: Der Steuervort­eil gilt nicht, wenn die Fahrkarte oder der Zuschuss zu den Ticketkost­en in Form einer Entgeltumw­andlung gewährt wird. Der Bonus für Bus und Bahn muss zusätzlich zum vereinbart­en Gehalt erfolgen.

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