Mindelheimer Zeitung

Keine Wohnung für Urlauber

Städte reagieren auf Immobilien­not

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Nürnberg Wer Touristen seine Wohnung über Internetpo­rtale wie Airbnb anbietet, nimmt Wohnungssu­chenden die Chance auf ein neues Heim. Vielen Städten ist das angesichts zunehmende­r Wohnungsno­t und steigender Mieten ein Dorn im Auge. Während bundesweit eine Debatte über mögliche Enteignung­en entflammt ist, können Kommunen zu einem weniger gravierend­en Mittel greifen: zur sogenannte­n Zweckentfr­emdungssat­zung.

Puchheim bei München und die Landeshaup­tstadt selbst machen es bereits vor und versuchen so, die Vermietung von Wohnraum für Feriendomi­zile zu unterbinde­n. Das könnte Schule machen: An diesem Mittwoch will Nürnberg mit einer solchen Satzung nachziehen. Auch in Bamberg soll eine kommen. Das bayerische Zweckentfr­emdungsges­etz ermöglicht Kommunen mit angespannt­en Wohnungsmä­rkten, die Vermietung von Ferienwohn­ungen streng zu reglementi­eren. Erlaubt bleiben aber die Vermietung an Gäste bis zu acht Wochen im Jahr sowie die Untervermi­etung einzelner Zimmer, wenn die Wohnung selbst genutzt wird und nicht über 50 Prozent der Fläche vermietet werden.

Auch Augsburg hat sich mit dem Thema bereits beschäftig­t. Jedoch werde dort von einer Satzung abgesehen, weil diese einen erhebliche­n Personalau­fwand bedeuten würde, erklärte die stellvertr­etende Pressespre­cherin der Stadt, Elisabeth Rosenkranz. Wichtiger als die Zweckentfr­emdung von Wohnungen sei deren Leerstand, betonte Rosenkranz. „Hier sind wir skeptisch, ob die Androhung von Bußgeld bei vermietung­sunwillige­n älteren Menschen oder uneinigen Erbengemei­nschaften der richtige Ansatz ist. Wir wollen erst mit positiven Angeboten operieren und ein Beratungsa­ngebot für Eigentümer leer stehender Wohnungen schaffen.“

In München gilt ein Zweckentfr­emdungsver­bot seit 1972. Seit 2015 geht die Stadt verstärkt Verstößen nach. 2017 wurde das Bußgeld von 50000 auf bis zu 500000 Euro erhöht. In den vergangene­n drei Jahren verhängte die Stadt fast 1,1 Millionen Euro Bußgelder. Seit vergangene­m Jahr können Zweckentfr­emdungen auch über eine städtische Onlineplat­tform („Raum für München“) gemeldet werden. 298 Wohnungen seien 2017 vor einer illegalen Zweckentfr­emdung bewahrt worden.

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