Suchte „Oma Ingrid“nur die Aufmerksamkeit?
Justiz Das Landgericht Memmingen bestätigt das Urteil des Amtsgerichts gegen die mehrfach vorbestrafte Ladendiebin. Für den Richter könnte es gerade das öffentliche Interesse gewesen sein, das die 85-Jährige immer wieder stehlen ließ
Memmingen Sichtlich gezeichnet sitzt „Oma Ingrid“in einem Rollstuhl, als sie in den Saal der 3. Strafkammer des Landgerichts Memmingen gefahren wird. Die Kameras klicken, das Medieninteresse an dem Fall der 85-Jährigen, die als „Oma Ingrid, die vor Hunger klaute“bundesweit bekannt wurde, war am Dienstag größer denn je.
Gab sie vor dem Prozess im August des vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht in Memmingen vor Verhandlungsbeginn noch selbstbewusst Interviews, so schiebt sie ihre Begleiterin diesmal ganz schnell an den TV-Kameras und Fotografen vorbei. Ihr Blick ist starr, ihre Haut aschfahl. Auch ihr lachsroter Blazer mit den goldfarbenen Knöpfen kann den Eindruck nicht ändern: Hier sitzt eine alte, gesundheitlich schwer angeschlagene Frau vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Memmingen.
Der gesamte Fall wird vom Vorsitzenden Richter Jürgen Hasler noch einmal aufgerollt, jedes noch so unbedeutend erscheinende Detail wird minutiös heraus gearbeitet. Was war passiert an jenem 19. April 2018, als Ingrid Millgramm erneut beim Ladendiebstahl in einem Verbrauchermarkt erwischt wurde. Was hat sie gestohlen? Welche Tasche hatte sie dabei? Wie groß war diese Tasche, aus welchem Material? Hatte sie eine Brosche an ihrem Blazer? Welche Farbe hatte das Kostüm, das „Oma Ingrid“an diesem Tag trug? Sogar die Tiefe der Taschen (elf Zentimeter) an ihrer schwarz-weiß karierten Jacke wurden ganz genau nachgemessen.
Warum all dieser Aufwand? Schließlich hatte die 85-Jährige beim Prozess vor dem Amtsgericht doch ein Teilgeständnis abgelegt, hatte den Ladendiebstahl weitgehend zugegeben. „Ich habe all diese Sachen nicht gestohlen“, sagte Ingrid Millgramm gestern mit fester Stimme. Warum sie das dann aber zugegeben habe, nachdem sie sich damals längere Zeit hinter verschlossenen Türen mit ihren damaligen Anwälten beraten hatte? Die beiden hätten sie „so lange belabert“, bis sie einfach ihre Ruhe haben wollte und alles zugegeben habe, sagte sie.
Mehrfach – oft auch ungefragt – blieb Ingrid Millgramm bei dieser, bei ihrer Version. Warum sollte sie denn Sahnesteif stehlen? Oder Haarklammern? Beides benutze sie ja überhaupt nicht. Und die Kosmetikartikel, einen Puder und Wimperntusche, die habe sie selbst als Vergleichsproben in den Markt mitgebracht, weil sie die gleichen Produkte nachkaufen wollte.
Sie hatte einiges an Lebensmitteln eingekauft, hatte alles bezahlt und als dann plötzlich der Ladendetektiv auf sie zugetreten sei, ihr einen Ladendiebstahl vorgeworfen und ins Marktbüro geführt habe, sei sie völlig perplex gewesen. Schließlich sei sie sich ja keiner Schuld bewusst gewesen, weil von diesen Waren ja gar nichts wusste, die dann bei der Durchsuchung durch eine Polizistin ans Tageslicht kamen. „Das muss mir jemand untergejubelt haben“, war sie auch gestern vor Gericht noch immer ganz ratlos.
Nach gut drei Stunden endete die Beweisaufnahme, was selbst erfahrene Prozessbeobachter auf eine gehörige Geduldsprobe spannte. Dann wurden die Urteile und Urteilsbegründungen all der Fälle zu Protokoll gegeben, in denen Ingrid Millgramm bereits des Ladendiebstahls überführt und verurteilt worden war. Mehrfach hatten die Richter ihr Bewährungsstrafen aufgebrummt – immer wieder wurde sie dennoch straffällig. Und in der überwiegenden Zahl der Diebstähle waren es auch keine Lebensmittel, sondern viel häufiger Kosmetikartikel, die sie mitgehen ließ. Damit wollte Richter Jürgen Hasler die Version von der „Oma, die vor Hunger klaute“ebenso wenig gelten lassen wie Staatsanwalt Bullinger, der statt der vier gleich sechs Monate Gefängnis forderte. Erwartungsgemäß auf Freispruch plädierte Ingrid Millgramms neuer Rechtsanwalt Christian Steinberger (München).
Am Ende bestätigte das Landgericht das Urteil aus der ersten Instanz und wies damit die Berufungsanträge zurück. Demzufolge wird „Oma Ingrid“zu einer viermonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dabei habe das Gericht auch alle mildernden Umstände, ihre schwierige Lebenssituation, ihre schlimme Biografie und ihre angeschlagene Gesundheit berücksichtigt. Dennoch, so der Richter, dem stünden eben auch drei offene Bewährungschancen entgegen, die sie allesamt nicht genutzt habe.
Die Frage nach dem Motiv für die Diebstähle hätte der Richter schon allzu gerne noch heraus gekitzelt. Da die Angeklagte ihre Diebstähle jetzt aber allesamt leugne, sei dies wohl nicht möglich. Daher erlaubte sich der Richter eine Spekulation: Vielleicht habe sie gar nicht aus Hunger, sondern aus einer Sehnsucht nach öffentlicher Aufmerksamkeit gestohlen, mutmaßte Richter Jürgen Hasler. Diese Frage könne er leider nicht mehr aufklären, an seinem Urteil bestehe aber kein Zweifel: „Eine andere Entscheidung als eine Vollzugshaft war hier nicht möglich.“
Das Urteil der Strafkammer kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden, über das das Oberlandesgericht München zu entscheiden hat.