Volksabstimmung wegen Falschinformation annulliert
Weil die Schweizer Regierung mit falschen Angaben in eine Volksabstimmung gegangen war, hat das höchste Gericht in Lausanne erstmals ein Ergebnis auf Bundesebene annulliert. Die „Heiratsstrafe“-Abstimmung von 2016 muss nun wiederholt werden, dabei sollen verheiratete Doppelverdiener steuerlich nicht schlechter gestellt werden als unverheiratete Paare. Die Regierung argumentierte, es gehe nur um 80 000 betroffene Paare, hatte jedoch alte Zahlen, tatsächlich sind 450 000 Paare betroffen.