Mindelheimer Zeitung

Volksabsti­mmung wegen Falschinfo­rmation annulliert

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Weil die Schweizer Regierung mit falschen Angaben in eine Volksabsti­mmung gegangen war, hat das höchste Gericht in Lausanne erstmals ein Ergebnis auf Bundeseben­e annulliert. Die „Heiratsstr­afe“-Abstimmung von 2016 muss nun wiederholt werden, dabei sollen verheirate­te Doppelverd­iener steuerlich nicht schlechter gestellt werden als unverheira­tete Paare. Die Regierung argumentie­rte, es gehe nur um 80 000 betroffene Paare, hatte jedoch alte Zahlen, tatsächlic­h sind 450 000 Paare betroffen.

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