Mindelheimer Zeitung

Die Kuhglocken dürfen weiter läuten

Ein Ehepaar fühlt sich in Oberbayern von den Glocken gestört. Seit Jahren streiten sie mit einer Bäuerin. Jetzt gibt es ein Urteil. Warum der Zoff damit aber nicht beigelegt ist

- VON STEPHANIE SARTOR

Holzkirche­n Regina Killer ist eine Frau, der man anmerkt, dass sie sich so leicht nicht unterkrieg­en lässt. Sie spricht schnell, energisch, laut. „Das ist ein Sieg“, sagt sie. In jedem Wort schwingt Erleichter­ung mit, wird deutlich, dass dieser Tag für sie ein ganz besonderer ist. Der Grund dafür ist der: Die Kuhglocken, die die Kühe von Regina Killer um den Hals tragen, dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandes­gericht (OLG) München wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurück.

Seit Jahren schwelt im beschaulic­hen oberbayeri­schen Holzkirche­n der Streit zwischen der Bäuerin und einem Ehepaar. Die beiden fühlen sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzend­en Weide massiv gestört, gerichtlic­h wollen sie ein Ende des Gebimmels erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgerich­t München II gescheiter­t. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG – und verlor erneut.

„Es war immer ein Auf und Ab. Und es gab Momente, in denen man sagt: Ich mag nicht mehr“, sagt die Bäuerin am Mittwoch, kurz nachdem das Urteil gefallen war, und fügt hinzu: „Aber man sieht, dass es sich lohnt, standhaft zu sein.“ Durchhalte­n, auch wenn es schwer ist: Das habe sie in ihrem Leben immer wieder tun müssen. Durch den frühen Tod ihres Mannes vor 14 Jahren habe sie gelernt, sich durchzukäm­pfen.

Die Eheleute, die sich über das Glockengeb­immel ärgern, waren in ihren getrennten Verfahren in erster Instanz vor allem wegen eines vom Ehemann 2015 mit der Bäuerin geschlosse­nen Vergleichs gescheiter­t. Demnach dürfen nur im entfernter­en Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand Kühe mit Glocke grasen. Daran hält sich Bäuerin Regina Killer. Dem Ehepaar war es aber weiterhin zu laut. Der Anwalt der beiden, Peter Hartherz, hatte vor dem OLG vorgebrach­t, Messungen am Schlafzimm­erfenster des Paares hätten eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel ergeben. Zum Beweis spielte er im Gericht Aufnahmen des Gebimmels ab. Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass die Lärmangabe­n teils zu pauschal seien. Nach dem Urteil am Mittwoch sagte Hartherz, sein Mandant habe auf eine Beweisaufn­ahme gesetzt. „Er hat darauf gehofft, dass das Gericht sich mal selbst ein Bild macht von den unhaltbare­n Zuständen.“Dazu zählen nach Ansicht des Ehepaares nicht nur die Kühe mit ihren Glocken, sondern auch Fliegen, die um die Kühe und von dort auf ihr Anwesen schwirren, sowie das Ausbringen von Gülle. Anwalt Hartherz hatte dazu eine Vielzahl von Anträgen gestellt, unter anderem sollten die Düngung wie auch die Weidehaltu­ng unterlasse­n werden. Und wenn die Kühe schon unbedingt auf die Wiese müssten, dann wenigstens ohne Kuhglocken.

Regina Killer kann das alles nicht verstehen. „Ich habe das ja auch alles vor dem Haus und für mich ist es Beruhigung pur. Das gehört doch einfach zu Bayern dazu“, sagt sie. Auch andere Anwohner hätten kein Problem mit den Kühen. Erst vor kurzem ist ein Ehepaar mit einem Kind aus München in die Nachbarsch­aft gezogen. „Ich bin dann bei denen vorbeigera­delt und habe sie gefragt, ob sie sich gestört fühlen.“Doch genau das Gegenteil sei der Fall gewesen. „Sie freuen sich über die Glocken. Eine größere Freude hätte man denen gar nicht machen können.“

Bei all der Erleichter­ung über das Urteil vom Mittwoch sagt Regina Killer aber auch: „Sicherlich ist das schön, aber es wird weitergehe­n.“Und in der Tat hat der Rechtsstre­it auch mit diesem Urteil wohl kein Ende. Die Verhandlun­g für die Ehefrau in zweiter Instanz steht noch aus, Anwalt Hartherz hat hier Berufung gegen das Landgerich­tsurteil eingelegt. „Jetzt werden wir alles daransetze­n, dass zumindest die Ehefrau des Klägers zu ihrem Recht kommt“, sagt er. Regina Killer bleibt aber gelassen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein anderes Urteil rauskommt.“

Auch der Ehemann könnte es weiter versuchen. Das OLG hat zwar eine Revision nicht zugelassen – doch Anwalt Hartherz will wahrschein­lich eine Nichtzulas­sungsbesch­werde beim Bundesgeri­chtshof einlegen.

Das Ehepaar habe ihr sogar schon Geld geboten, sagte Regina Killer vor kurzem in einem Interview mit unserer Redaktion. „Aber ich habe schon beim allererste­n Gerichtste­rmin gesagt, dass ich nicht käuflich bin. Ich verkaufe meine Heimat nicht für irgendwelc­he Leute, die sich von Kuhglocken gestört fühlen.“

Diese Leute, von denen die Bäuerin spricht, können zumindest noch ein paar Wochen ruhig schlafen: Denn die Kühe kommen erst im Juni wieder auf die Wiese. Momentan ist es nachts für sie noch zu kalt. Und dann wird wohl weitergest­ritten, im Holzkirche­ner Kuhglocken­Drama.

Ehepaar stört sich auch an Fliegen

 ?? Foto: Peter Kneffel, dpa ?? Bäuerin Regina Killer ist froh über das Urteil, das am Mittwoch gefallen ist. Ihre Kühe dürfen weiterhin mit Glocken auf die Weide. Sie weiß aber auch, dass der Streit noch nicht zu Ende ist.
Foto: Peter Kneffel, dpa Bäuerin Regina Killer ist froh über das Urteil, das am Mittwoch gefallen ist. Ihre Kühe dürfen weiterhin mit Glocken auf die Weide. Sie weiß aber auch, dass der Streit noch nicht zu Ende ist.

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