Wie ein Mann seinem Verein 6000 Euro klaute
Unterallgäuer wegen elffachen Diebstahls vor dem Amtsgericht Memmingen verurteilt
Memmingen Der Sommer naht und mit ihm wieder die Zeit großer und kleiner Feste, die Vereine aus der Region auf die Beine stellen – und meist durchaus lukrativ sind. Ein Mann aus dem nördlichen Unterallgäu hat das im vergangenen Jahr schamlos ausgenutzt und bei Feierlichkeiten des Sportvereins, in dem er seit langem Mitglied war, insgesamt elf Mal in die Kasse gegriffen. Innerhalb von gut sechs Monaten klaute er so rund 6000 Euro.
Grund seien Geldnöte gewesen, erklärte der Angeklagte jetzt vor dem Amtsgericht Memmingen, wo er sich wegen Diebstahls verantworten musste. Zuerst habe ihn seine Freundin verlassen, die einen großen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt leistete. „Dann kam mein kaputtes Auto dazu, so ist ein Engpass entstanden. Ich habe nicht gewusst, wohin“, so der Mann, der seine Taten schon zu Beginn des Prozesses komplett gestand.
Der 36-Jährige war bei insgesamt fünf Festveranstaltungen in seinem Heimatort für den Ausschank zuständig und hatte dabei jeweils direkten Zugriff auf die Kassen. Die Beträge, die der Angeklagte dabei entwendete, variierten zwischen 100 und 2000 Euro. Von mehreren einzelnen „Kurzschlussreaktionen“sprach der Mann nun. „Ich habe das nicht geplant. Es tut mir leid.“
Auch dank verschiedener VideoAufnahmen waren die Vereinsverantwortlichen dem Dieb auf die Schliche gekommen. „Trotzdem“, erklärte Staatsanwalt Hörmann, „wurde es dem Täter hier ziemlich leicht gemacht.“Dass letztlich alle Einzelfälle aufgeklärt wurden, lag nach Angaben von Richterin Kathrin Krempl vor allem an der Kooperation des Angeklagten. Inzwischen hat er sich beim Vereinsvorstand entschuldigt – und zahlt das geklaute Geld sowie zusätzlich 1000 Euro über seinen Arbeitgeber schrittweise zurück. Außerdem hat ihn der Verein ausgeschlossen.
Dann das Urteil: Wegen elffachen Diebstahls verurteilte die Richterin den Angeklagten zu insgesamt elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Darüber hinaus muss er 1000 Euro an einen wohltätigen Verein zahlen. Zur Begründung erklärte Krempl: „Sie haben das Vertrauen der anderen Vereinsmitglieder durch Ihr wiederholtes Handeln massiv missbraucht.“Dies wirke sich strafverschärfend aus. Trotzdem habe sie einige mildernde Umstände berücksichtigt: Einerseits sei der entstandene Schaden nicht allzu hoch, zumal der nicht vorbestrafte Mann durch seine Rückzahlung für einen vollständigen Täter-OpferAusgleich sorge. Auch habe er sein Verhalten glaubhaft bereut.
Der Unterallgäuer stimmte dem Urteil noch im Gerichtssaal zu.