Mindelheimer Zeitung

Der Problemflü­gel

Wie ein Klavier mit dem Artenschut­z in Konflikt geraten kann

- VON JOSEF KARG

Augsburg Was gibt es Schöneres, als dem perlenden Spiel eines guten Pianisten zuzuhören? Manchmal allerdings kann so eine Klaviatur auch für Misstöne sorgen. Ein Pferdezüch­ter aus der Nähe von Starnberg etwa durchleide­t mit seinem Flügel gerade ein juristisch­es Drama.

Dabei begann alles ganz harmlos. Jahrelang stand das Instrument seines verstorben­en Vaters im Wohnzimmer. Dort wurde es gehegt und gepflegt. Weil aber niemand mehr in der Familie des Mannes Klavier spielte, beschloss er, den wertvollen Flügel zu verkaufen. Über einen Klavierbau­meister wurde ein Käufer in der Schweiz gefunden. Das Dilemma begann. Weil die Tasten mit Elfenbein belegt sind, musste eine spezielle Ausfuhrbes­cheinigung beantragt werden. Denn hier greift das Artenschut­zgesetz, und das hat so seine Tücken. Die Folge: Das Landratsam­t erteilte als zuständige Behörde keine Genehmigun­g für den Verkauf. Ja, schlimmer noch: Es ließ den Flügel vorübergeh­end beschlagna­hmen und will die umstritten­e Tastatur entfernen lassen.

Außerdem wertet das Amt schon die Suche nach einem Käufer als Vermarktun­g von Elfenbein, was noch ein weiterer Gesetzesve­rstoß wäre. Zu allem Überfluss kann die Bescheinig­ung nach Meinung der Behörde nachträgli­ch nicht mehr erteilt werden. Fast logisch, dass der Streit auf Betreiben des Besitzers vor dem Verwaltung­sgericht München landete. Weil die Rechtslage aber komplizier­t ist, wurde der Fall gestern erst einmal vertagt. Einen kleinen Erfolg hat der Kläger aber erreicht: Das Amt muss klären, ob es eine Ausfuhrgen­ehmigung nicht doch nachträgli­ch ausstellen kann.

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Foto: dpa Um diese Klaviatur dreht sich der Gerichtsst­reit.

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