Der Problemflügel
Wie ein Klavier mit dem Artenschutz in Konflikt geraten kann
Augsburg Was gibt es Schöneres, als dem perlenden Spiel eines guten Pianisten zuzuhören? Manchmal allerdings kann so eine Klaviatur auch für Misstöne sorgen. Ein Pferdezüchter aus der Nähe von Starnberg etwa durchleidet mit seinem Flügel gerade ein juristisches Drama.
Dabei begann alles ganz harmlos. Jahrelang stand das Instrument seines verstorbenen Vaters im Wohnzimmer. Dort wurde es gehegt und gepflegt. Weil aber niemand mehr in der Familie des Mannes Klavier spielte, beschloss er, den wertvollen Flügel zu verkaufen. Über einen Klavierbaumeister wurde ein Käufer in der Schweiz gefunden. Das Dilemma begann. Weil die Tasten mit Elfenbein belegt sind, musste eine spezielle Ausfuhrbescheinigung beantragt werden. Denn hier greift das Artenschutzgesetz, und das hat so seine Tücken. Die Folge: Das Landratsamt erteilte als zuständige Behörde keine Genehmigung für den Verkauf. Ja, schlimmer noch: Es ließ den Flügel vorübergehend beschlagnahmen und will die umstrittene Tastatur entfernen lassen.
Außerdem wertet das Amt schon die Suche nach einem Käufer als Vermarktung von Elfenbein, was noch ein weiterer Gesetzesverstoß wäre. Zu allem Überfluss kann die Bescheinigung nach Meinung der Behörde nachträglich nicht mehr erteilt werden. Fast logisch, dass der Streit auf Betreiben des Besitzers vor dem Verwaltungsgericht München landete. Weil die Rechtslage aber kompliziert ist, wurde der Fall gestern erst einmal vertagt. Einen kleinen Erfolg hat der Kläger aber erreicht: Das Amt muss klären, ob es eine Ausfuhrgenehmigung nicht doch nachträglich ausstellen kann.