Kleines Haus macht große Probleme
Gemeinde will wegen Gartenhaus noch Gespräche führen
Türkheim Ein kleines Gartenhaus stellt die Verwaltung vor große Probleme. Wie Lohar Rigg bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses erklärte, habe das Landratsamt bei einer Ortsbegehung festgestellt, dass auf einem Grundstück Am Anger an der nordwestlichen Grundstücksgrenze ein Gartenhaus errichtet wurde. Aufgrund mehrerer Abweichungen vom Bebauungsplan wurden die Bauherren aufgefordert, einen Bauantrag sowie eine Abstandsflächenübernahmeerklärung einzureichen.
Das Gartenhaus befinde sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Anger Nord“. Das Gartenhaus in L-Form bestehe aus einem geschlossenen Gartenhaus mit 4,7 mal 2,5 Meter sowie einem überdachten offenen Freibereich. Das Gartenhaus wurde mit einem Flachdach errichtet.
Und dann führte er die Punkte auf, an denen es hakt. Einmal setzt der Bebauungsplan in diesem Bereich für Haupt- und Nebengebäude Satteldächer fest. Aus diesem Grund sei eine Befreiung notwendig. Bereits im Jahre 2015 habe die Verwaltung den Antrag auf Errichtung einer Garage mit Flachdach abgelehnt. Es gebe auch im ganzen Bereich des Bebauungsplanes kein Gebäude mit Flachdach.
Weiter überschreite das Gartenhaus die westliche Baugrenze um 2,58 Meter, weswegen auch hier eine Befreiung ausgesprochen werden müsste. Die Verwaltung verwies weiter darauf, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sämtliche genehmigten Nebengebäude innerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet wurden.
Da das Gartenhaus auch zum kurzweiligen Aufenthalt diene und weil die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 Metern durch das Bauvorhaben überschritten wurde, müsse das Gebäude die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche von drei Metern einhalten. Deshalb sei eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des nördlichen Nachbarn erforderlich.
Die Nachbarn hätten sich aber gegen die Übernahme der Abstandsfläche entschieden. Bürgermeister Christian Kähler sah in den Punkten, für die die Gemeinde zuständig ist, also Befreiung von den Richtlinien des Bebauungsplanes hinsichtlich des Flachdaches sowie Überschreiten der Baugrenze keine großen Probleme. Solange aber keine Erklärung der Nachbarn vorliege, könne nicht positiv entschieden werden.
Der Antrag wurde zurück gestellt, der Bauausschuss forderte den Bürgermeister auf, mit den Beteiligten ein Gespräch zu führen.