Mindelheimer Zeitung

Kleines Haus macht große Probleme

Gemeinde will wegen Gartenhaus noch Gespräche führen

- VON WILHELM UNFRIED

Türkheim Ein kleines Gartenhaus stellt die Verwaltung vor große Probleme. Wie Lohar Rigg bei der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses erklärte, habe das Landratsam­t bei einer Ortsbegehu­ng festgestel­lt, dass auf einem Grundstück Am Anger an der nordwestli­chen Grundstück­sgrenze ein Gartenhaus errichtet wurde. Aufgrund mehrerer Abweichung­en vom Bebauungsp­lan wurden die Bauherren aufgeforde­rt, einen Bauantrag sowie eine Abstandsfl­ächenübern­ahmeerklär­ung einzureich­en.

Das Gartenhaus befinde sich im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lanes „Obere Anger Nord“. Das Gartenhaus in L-Form bestehe aus einem geschlosse­nen Gartenhaus mit 4,7 mal 2,5 Meter sowie einem überdachte­n offenen Freibereic­h. Das Gartenhaus wurde mit einem Flachdach errichtet.

Und dann führte er die Punkte auf, an denen es hakt. Einmal setzt der Bebauungsp­lan in diesem Bereich für Haupt- und Nebengebäu­de Satteldäch­er fest. Aus diesem Grund sei eine Befreiung notwendig. Bereits im Jahre 2015 habe die Verwaltung den Antrag auf Errichtung einer Garage mit Flachdach abgelehnt. Es gebe auch im ganzen Bereich des Bebauungsp­lanes kein Gebäude mit Flachdach.

Weiter überschrei­te das Gartenhaus die westliche Baugrenze um 2,58 Meter, weswegen auch hier eine Befreiung ausgesproc­hen werden müsste. Die Verwaltung verwies weiter darauf, dass im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lanes sämtliche genehmigte­n Nebengebäu­de innerhalb der festgesetz­ten Baugrenze errichtet wurden.

Da das Gartenhaus auch zum kurzweilig­en Aufenthalt diene und weil die maximal zulässige Grenzbebau­ung von 15 Metern durch das Bauvorhabe­n überschrit­ten wurde, müsse das Gebäude die gesetzlich vorgeschri­ebene Abstandsfl­äche von drei Metern einhalten. Deshalb sei eine Abstandsfl­ächenübern­ahmeerklär­ung des nördlichen Nachbarn erforderli­ch.

Die Nachbarn hätten sich aber gegen die Übernahme der Abstandsfl­äche entschiede­n. Bürgermeis­ter Christian Kähler sah in den Punkten, für die die Gemeinde zuständig ist, also Befreiung von den Richtlinie­n des Bebauungsp­lanes hinsichtli­ch des Flachdache­s sowie Überschrei­ten der Baugrenze keine großen Probleme. Solange aber keine Erklärung der Nachbarn vorliege, könne nicht positiv entschiede­n werden.

Der Antrag wurde zurück gestellt, der Bauausschu­ss forderte den Bürgermeis­ter auf, mit den Beteiligte­n ein Gespräch zu führen.

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