Mindelheimer Zeitung

Wer täuscht, soll zehn Jahre deutschen Pass verlieren

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Wer nach seiner Einreise über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgeru­ng seinen deutschen Pass verlieren können. Einen entspreche­nden Entwurf für eine Reform des Staatsange­hörigkeits­rechts will das Bundesinne­nministeri­um bis zum Herbst vorlegen. Für sogenannte Identitäts­täuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist: Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsange­hörigkeit nicht. Das Innenminis­terium hatte 2018 bei den Ländern nachgefrag­t, wie viele Verdachtsf­älle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-JahresFris­t aufgefalle­n seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet.

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