Wer täuscht, soll zehn Jahre deutschen Pass verlieren
Wer nach seiner Einreise über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können. Einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium bis zum Herbst vorlegen. Für sogenannte Identitätstäuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist: Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Das Innenministerium hatte 2018 bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-JahresFrist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet.