Bald drei zahnärztliche Früherkennungstermine
Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat werden ab dem 1. Juli drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen angeboten. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mitteilten, wurde nun eine entsprechende Einigung erzielt. Diese muss allerdings noch dem Bundesgesundheitsminister zur Prüfung vorgelegt werden. Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies – auch „Nuckelflaschen-Karies“genannt – vermeiden.