Mindelheimer Zeitung

Radfahreri­n erschrickt und stürzt: Wer ist schuld?

Justiz Eine Autofahrer­in übersieht beim Einfahren in den Kreisverke­hr eine Fahrradfah­rerin und muss sich jetzt für den Unfall verantwort­en

- (pod)

Bad Wörishofen/Memmingen Über eine Skizze gebeugt versucht die Angeklagte, der Richterin zu erklären, warum sie nicht schuld sei und die Radfahreri­n ein Handzeiche­n hätte geben müssen. „Das hat keinen Sinn“, unterbrich­t Richterin Barbara Roßdeutsch­er die Diskussion. Sie ist der Meinung, dass die Angeklagte mit ihrer Ansicht völlig falsch liegt.

Die 38-Jährige steht wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung vor Gericht. Im August 2018 war sie mit dem Auto auf der Kirchdorfe­r Straße in Bad Wörishofen unterwegs. Als die Angeklagte aus Richtung Kirchdorf kommend in den Kreisverke­hr nahe der OMV–Tankstelle einfuhr, übersah sie eine Radfahreri­n, die bereits im Kreisverke­hr fuhr. Die über 80-jährige Frau erschrak durch das einfahrend­e Auto und fiel vom Rad. Zu einem direkten Kontakt zwischen Fahrrad und Auto kam es nicht. Trotzdem wurde das Vorderrad des Rades beschädigt. Durch den Stutz erlitt die Frau einen Oberschenk­elhalsbruc­h und wurde noch am gleichen Tag im Krankenhau­s operiert. Für 13 Tage musste sie dort bleiben und danach für etwa vier Wochen auf Reha. Zum Laufen benötigt sie jetzt immer noch eine Krücke und Tabletten gegen die Schmerzen. Vor Gericht sagt sie als Zeugin aus, kann sich allerdings nicht mehr besonders gut an den Vorfall erinnern. Die Richterin fragt: „Wer ist den ihrer Meinung nach Schuld an dem Unfall?“Etwas zögerlich antwortet die Geschädigt­e: „Ich weiß es nicht, das ist schwierig. Aber ich bin der Meinung, dass ich nicht schuld bin.“

Für die Richterin ist der Fall relativ schnell geklärt: Die Angeklagte hätte besser aufpassen müssen und hat durch ihre Fahrlässig­keit den Unfall zu verantwort­en. Der Anwalt der 38-Jährigen weißt darauf hin, dass seine Mandantin Hausfrau sei und deshalb kein eigenes Einkommen zur Verfügung habe, um die Tagessätze zu begleichen. Nach einer Besprechun­g mit ihrem Anwalt nimmt die Angeklagte das Urteil an. Sie bekommt kein Fahrverbot, muss allerdings eine Strafe von 600 Euro bezahlen.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Bei einem Sturz in Bad Wörishofen hat sich eine 80-Jährige erheblich verletzt.

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