Mindelheimer Zeitung

Recht auf Nichtwisse­n

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Zu „Der Bluttest muss die Ausnahme bleiben“(Politik) vom 11. April:

Der Bluttest auf Trisomie 21 muss ja nicht zwingend eine ScreeningL­eistung werden, also ein für alle Schwangere­n vorprogram­mierter Test. Der Test sollte erstattet werden, falls die Mutter einen solchen wünscht. Was sollen die wochenlang­en politische­n Diskussion­en. Was soll das politische­rseits viel zitierte „Recht auf Nichtwisse­n“? Keine Mutter, die überzeugt ist, ihr Kind auch behindert mit vollem Herzen anzunehmen, muss ein Organscree­ning machen lassen, mehr als die drei vorgesehen­en Ultraschal­luntersuch­ungen, sie muss nicht das Geschlecht ihres Kindes erfahren und sie muss keiner einzigen Blutunters­uchung zustimmen, wenn sie denn nicht will. Ergo ist das „Recht auf Nichtwisse­n“schon immer vorhanden. Und kein Politiker kann letztendli­ch das „Recht auf Nichtwisse­n“und das „Recht auf Wissen“gegeneinan­der aufwiegen. Es sollte eine freie Entscheidu­ng der Mütter bleiben.

Dr. Petra Urbach, Gessertsha­usen

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