Recht auf Nichtwissen
Zu „Der Bluttest muss die Ausnahme bleiben“(Politik) vom 11. April:
Der Bluttest auf Trisomie 21 muss ja nicht zwingend eine ScreeningLeistung werden, also ein für alle Schwangeren vorprogrammierter Test. Der Test sollte erstattet werden, falls die Mutter einen solchen wünscht. Was sollen die wochenlangen politischen Diskussionen. Was soll das politischerseits viel zitierte „Recht auf Nichtwissen“? Keine Mutter, die überzeugt ist, ihr Kind auch behindert mit vollem Herzen anzunehmen, muss ein Organscreening machen lassen, mehr als die drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen, sie muss nicht das Geschlecht ihres Kindes erfahren und sie muss keiner einzigen Blutuntersuchung zustimmen, wenn sie denn nicht will. Ergo ist das „Recht auf Nichtwissen“schon immer vorhanden. Und kein Politiker kann letztendlich das „Recht auf Nichtwissen“und das „Recht auf Wissen“gegeneinander aufwiegen. Es sollte eine freie Entscheidung der Mütter bleiben.
Dr. Petra Urbach, Gessertshausen