Mindelheimer Zeitung

Schuldfähi­g oder nicht?

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● Ein Mensch kann nur dann strafrecht­lich zur Verantwort­ung gezogen werden, wenn er schuldfähi­g ist.

● Schuldunfä­hig kann ein Täter sein, weil er noch zu jung ist oder weil die Einsichts- und Steuerungs­fähigkeit

nicht vorhanden sind. Dies kann beispielsw­eise bei einer tief greifenden Bewusstsei­nsstörung oder einer krankhafte­n seelischen Störung der

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