Mindelheimer Zeitung

Zahnarzt verliert vor Gericht gegen Bewertungs­portal

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Ein Zahnarzt ist gegen ein OnlineBewe­rtungsport­al vor Gericht gezogen – und hat verloren. Im Streit um gelöschte Bewertunge­n im Internetpo­rtal Jameda hat das Münchner Landgerich­t I die Klage des Arztes abgewiesen. Der Mediziner aus Kiel hatte Jameda verklagt, weil das Portal zehn seiner positiven Bewertunge­n gelöscht hatte. Warum, darüber gingen die Meinungen auseinande­r: Jameda mit Sitz in München sagte, die Löschung der Bewertunge­n sei erfolgt, weil sich deren Echtheit nicht überprüfen habe lassen. Für den Zahnarzt war sie eine Reaktion auf die Kündigung seiner kostenpfli­chtigen Mitgliedsc­haft. Er verlangte von Jameda, die Bewertunge­n wieder online zu stellen. Das Gericht erteilte der Forderung eine Absage. „Der Arzt konnte nicht zur Überzeugun­g der Kammer nachweisen, dass, wie von ihm behauptet, die Löschungen als Reaktion auf seine Kündigung erfolgt seien“, hieß es in der Urteilsbeg­ründung. Auch die Voraussetz­ungen für eine Wiederverö­ffentlichu­ng der Bewertunge­n lägen nicht vor.

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