Zahnarzt verliert vor Gericht gegen Bewertungsportal
Ein Zahnarzt ist gegen ein OnlineBewertungsportal vor Gericht gezogen – und hat verloren. Im Streit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda hat das Münchner Landgericht I die Klage des Arztes abgewiesen. Der Mediziner aus Kiel hatte Jameda verklagt, weil das Portal zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte. Warum, darüber gingen die Meinungen auseinander: Jameda mit Sitz in München sagte, die Löschung der Bewertungen sei erfolgt, weil sich deren Echtheit nicht überprüfen habe lassen. Für den Zahnarzt war sie eine Reaktion auf die Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Er verlangte von Jameda, die Bewertungen wieder online zu stellen. Das Gericht erteilte der Forderung eine Absage. „Der Arzt konnte nicht zur Überzeugung der Kammer nachweisen, dass, wie von ihm behauptet, die Löschungen als Reaktion auf seine Kündigung erfolgt seien“, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Voraussetzungen für eine Wiederveröffentlichung der Bewertungen lägen nicht vor.