Unfallfahrer sitzt jetzt in Untersuchungshaft
Justiz Der gesuchte 27-jährige Pole wurde von einer Polizeistreife in Buchloe festgenommen. Jetzt soll der Angeklagte bis zu einem neuen Prozesstermin am 13. Juni um den Tod eines 19-Jährigen im Gefängnis bleiben
Buchloe/Ettringen Der Polizei ist es gelungen, einen gesuchten 27-jährigen Mann aus dem Raum Buchloe festzunehmen, der für den Tod eines 19-jährigen Autofahrers aus dem Raum Landsberg verantwortlich sein soll.
Wie unsere Zeitung aus Ermittlerkreisen erfuhr, soll der 27-jährige Pole von der Polizei Buchloe festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt worden sein. Er sitzt in Untersuchungshaft und soll auch bis zum neuen Prozesstermin am 13. Juni hinter Gittern bleiben. Wie berichtet, hätte sich der Mann vergangene Woche vor dem Amtsgericht Memmingen dafür verantworten sollen, im April 2018 einen verhängnisvollen Unfall zwischen Ettringen und Lamerdingen verursacht zu haben, bei dem ein 19-jähriger Autofahrer ums Leben kam. Der Prozess platzte, weil der Angeklagte nicht erschien. Die zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen teilte mit, dass nach Auskunft der zuständigen Richterin am Amtsgericht Memmingen davon ausgegangen wurde, dass sich der Mann im Urlaub befinde. „Ob er sich also abgesetzt hat, ist unklar,“so Pressesprecher Thomas Hörmann zur MZ.
Laut Staatsanwaltschaft Memmingen wurde vergangene Woche ein Ordnungshaftbefehl beantragt, nachdem der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen war. Dieser Haftbefehl sei auch antragsgemäß erlassen worden, so Pressesprecher Thomas Hörmann. Im Ermittlungsverfahren gegen den 27-Jährigen sei zunächst kein Haftbefehl beantragt worden, da „offensichtlich die Haftgründe der Fluchtgefahr oder Flucht nicht vorlagen“, so Hörmann. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl regele die Strafprozessordnung. Ohne die Akte im Detail zu kennen gehe er davon aus, dass der Sachbearbeiter dies geprüft habe.
Am Prozesstag standen alle vor dem Sitzungssaal des Amtsgerichts: Die Eltern des 19-Jährigen, die als Nebenkläger den Tod ihres Sohnes zumindest juristisch gesühnt sehen wollten. Zeugen, Polizeibeamte, Gutachter, das Justizpersonal bis hin zum Amtsrichter – alle waren da, nur eben der Angeklagte nicht.
Entsprechend groß war die Wut und Enttäuschung der Beteiligten, die sich vor den Kopf gestoßen fühlten: „Was müssen die Angehörigen denn noch alles aushalten? Das kann ja nicht wahr sein, dass sich der Verantwortliche für den Tod ihres Sohnes einfach aus der Verantwortung stehlen kann“, machte ein indirekt Beteiligter gegenüber unserer Zeitung seinem Unmut Luft.
Denn schließlich habe sich der Angeklagte offenbar im Alkoholrausch ans Steuer gesetzt und war am letzten Sonntag im April 2018 kurz nach 21 Uhr auf freier Strecke der Straße zwischen Ettringen und Lamerdingen frontal in das Auto eines 19-Jährigen aus dem Kreis Landsberg gerast. Der 19-Jährige hatte keine Chance und starb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen.
Der mutmaßliche Unfallverursacher, ein 27-jähriger Mann mit Wohnsitz in einer Gemeinde im Ostallgäu, war nach dem Unfall zu Fuß vom Tatort geflüchtet und konnte erst nach einer aufwendigen Suchaktion, unter anderem mit einem Polizeihubschrauber, gefasst werden (MZ berichtete).
Anfang Dezember 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage gegen den Mann erhoben, weil er sich trotz eines Fahrverbotes an das Steuer des Autos gesetzt, unter Alkoholeinfluss den tödlichen Verkehrsunfall verursacht und sich dann unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe.
Ihm werden folgende Taten vorgeworfen: vorsätzliches Fahren trotz Fahrverbots, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.