Mindelheimer Zeitung

Unfallfahr­er sitzt jetzt in Untersuchu­ngshaft

Justiz Der gesuchte 27-jährige Pole wurde von einer Polizeistr­eife in Buchloe festgenomm­en. Jetzt soll der Angeklagte bis zu einem neuen Prozesster­min am 13. Juni um den Tod eines 19-Jährigen im Gefängnis bleiben

- VON ALF GEIGER

Buchloe/Ettringen Der Polizei ist es gelungen, einen gesuchten 27-jährigen Mann aus dem Raum Buchloe festzunehm­en, der für den Tod eines 19-jährigen Autofahrer­s aus dem Raum Landsberg verantwort­lich sein soll.

Wie unsere Zeitung aus Ermittlerk­reisen erfuhr, soll der 27-jährige Pole von der Polizei Buchloe festgenomm­en und dem Haftrichte­r vorgeführt worden sein. Er sitzt in Untersuchu­ngshaft und soll auch bis zum neuen Prozesster­min am 13. Juni hinter Gittern bleiben. Wie berichtet, hätte sich der Mann vergangene Woche vor dem Amtsgerich­t Memmingen dafür verantwort­en sollen, im April 2018 einen verhängnis­vollen Unfall zwischen Ettringen und Lamerdinge­n verursacht zu haben, bei dem ein 19-jähriger Autofahrer ums Leben kam. Der Prozess platzte, weil der Angeklagte nicht erschien. Die zuständige Staatsanwa­ltschaft Memmingen teilte mit, dass nach Auskunft der zuständige­n Richterin am Amtsgerich­t Memmingen davon ausgegange­n wurde, dass sich der Mann im Urlaub befinde. „Ob er sich also abgesetzt hat, ist unklar,“so Pressespre­cher Thomas Hörmann zur MZ.

Laut Staatsanwa­ltschaft Memmingen wurde vergangene Woche ein Ordnungsha­ftbefehl beantragt, nachdem der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen war. Dieser Haftbefehl sei auch antragsgem­äß erlassen worden, so Pressespre­cher Thomas Hörmann. Im Ermittlung­sverfahren gegen den 27-Jährigen sei zunächst kein Haftbefehl beantragt worden, da „offensicht­lich die Haftgründe der Fluchtgefa­hr oder Flucht nicht vorlagen“, so Hörmann. Die Voraussetz­ungen für einen Haftbefehl regele die Strafproze­ssordnung. Ohne die Akte im Detail zu kennen gehe er davon aus, dass der Sachbearbe­iter dies geprüft habe.

Am Prozesstag standen alle vor dem Sitzungssa­al des Amtsgerich­ts: Die Eltern des 19-Jährigen, die als Nebenkläge­r den Tod ihres Sohnes zumindest juristisch gesühnt sehen wollten. Zeugen, Polizeibea­mte, Gutachter, das Justizpers­onal bis hin zum Amtsrichte­r – alle waren da, nur eben der Angeklagte nicht.

Entspreche­nd groß war die Wut und Enttäuschu­ng der Beteiligte­n, die sich vor den Kopf gestoßen fühlten: „Was müssen die Angehörige­n denn noch alles aushalten? Das kann ja nicht wahr sein, dass sich der Verantwort­liche für den Tod ihres Sohnes einfach aus der Verantwort­ung stehlen kann“, machte ein indirekt Beteiligte­r gegenüber unserer Zeitung seinem Unmut Luft.

Denn schließlic­h habe sich der Angeklagte offenbar im Alkoholrau­sch ans Steuer gesetzt und war am letzten Sonntag im April 2018 kurz nach 21 Uhr auf freier Strecke der Straße zwischen Ettringen und Lamerdinge­n frontal in das Auto eines 19-Jährigen aus dem Kreis Landsberg gerast. Der 19-Jährige hatte keine Chance und starb noch an der Unfallstel­le an seinen schweren Verletzung­en.

Der mutmaßlich­e Unfallveru­rsacher, ein 27-jähriger Mann mit Wohnsitz in einer Gemeinde im Ostallgäu, war nach dem Unfall zu Fuß vom Tatort geflüchtet und konnte erst nach einer aufwendige­n Suchaktion, unter anderem mit einem Polizeihub­schrauber, gefasst werden (MZ berichtete).

Anfang Dezember 2018 hatte die Staatsanwa­ltschaft Memmingen Anklage gegen den Mann erhoben, weil er sich trotz eines Fahrverbot­es an das Steuer des Autos gesetzt, unter Alkoholein­fluss den tödlichen Verkehrsun­fall verursacht und sich dann unerlaubt von der Unfallstel­le entfernt habe.

Ihm werden folgende Taten vorgeworfe­n: vorsätzlic­hes Fahren trotz Fahrverbot­s, fahrlässig­e Gefährdung des Straßenver­kehrs, fahrlässig­e Tötung und unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort.

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