Mindelheimer Zeitung

Eigenbedar­fskündigun­gen: Härtefälle einzeln prüfen

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Gerichte müssen bei Eigenbedar­fskündigun­gen in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstric­h der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Mittwoch. Angesichts von Wohnungsno­t und mehr älteren Mietern bereitet die Härteklaus­el Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle „nicht in gebotener Tiefe“gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen am 22. Mai einen Riegel vorschiebe­n. Der BGH beschäftig­t sich mit zwei Fällen, in denen die Vorinstanz­en den Eigenbedar­f bestätigt hatten.

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