Eigenbedarfskündigungen: Härtefälle einzeln prüfen
Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstrich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Angesichts von Wohnungsnot und mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle „nicht in gebotener Tiefe“gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen am 22. Mai einen Riegel vorschieben. Der BGH beschäftigt sich mit zwei Fällen, in denen die Vorinstanzen den Eigenbedarf bestätigt hatten.