Gesetzliche Kasse bleibt für Bayerns Beamte tabu
Die Staatsregierung lehnt Wahlfreiheit nach dem Vorbild anderer Bundesländer ab und kritisiert das „Hamburger Modell“scharf
Beamte in Bayern bekommen auch in Zukunft nicht die Wahlfreiheit, in die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können, wie es derzeit mehrere Bundesländer nach dem Vorbild Hamburgs planen. „Das Hamburger Modell wäre mit unkalkulierbaren Haushaltsmehrbelastungen für den Staat verbunden“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker unserer Redaktion. Zudem würde das Modell grundsätzlich das deutsche System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie das Berufsbeamtentum infrage stellen: „Dies lehnen wir jedoch entschieden ab“, betont der CSU-Politiker. In Hamburg haben bereits über 1200 Beamte seit der Einführung der Wechselmöglichkeit im August 2018 die entsprechende Beihilfe als Arbeitgeberzuschuss beantragt. Als attraktiv gilt das Modell insbesondere für Beamte mit Familie, da sie von einkommensabhängigen Beiträgen und der beitragsfreien Familienmitversicherung profitierten. Thüringen, Brandenburg, Bremen und Berlin planen, dem Modell zu folgen, das in Hamburg insbesondere von Beamten mit Einkommen der unteren Besoldungsgruppen nachgefragt wird. Heute sind die allermeisten Beamten in Deutschland privat krankenversichert. Wollen sie in eine gesetzliche Kasse, müssen sie den kompletten Beitrag bisher allein zahlen. Dagegen werden in der privaten Krankenversicherung die Behandlungskosten für Beamte zu 50 bis 70 Prozent vom Staat als Beihilfe übernommen, den Rest zahlt die Versicherung. Die Bayerische Staatsregierung kritisiert den nun von mehreren SPD-regierten Bundesländern eingeschlagenen Weg scharf, ihren Landesbeamten künftig eine Wahlfreiheit anzubieten, indem auch für die gesetzliche Kasse Beihilfen gezahlt werden: „Dies würde den ersten Schritt zu einer Einheitsversicherung bedeuten und einen ideologisch motivierten Angriff auf das duale Gesundheitssystem sowie das Berufsbeamtentum in Deutschland darstellen“, sagt CSU-Minister Füracker. „Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich ohne Wenn und Aber zum Berufsbeamtentum und zu einem starken Staat im Interesse unserer Bevölkerung“, betont er. „Dazu gehört auch die Beihilfe.“Im bayerischen Finanzministerium werden zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen das „Hamburger Modell“laut: „Der Ausschluss einer Rückkehr in die Beihilfe widerspricht dem in Artikel
Nur bei Privatversicherung Zuschüsse vom Freistaat
33 Grundgesetz verankerten Fürsorgeprinzip und kann sich als Falle für die Betroffenen erweisen, weil es keine Reaktionen des Einzelnen auf familiäre und berufliche Veränderungen zulässt“, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Staatsregierung fürchtet zudem, dass das Modell nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu neuen Problemen im Gesundheitssystem führen würde, die am Ende auch die gesetzlichen Kassenbeitragszahler treffen würden. Es könnte dadurch ein sogenanntes „Vorteils-Hopping“stattfinden, kritisieren die Experten im bayerischen Finanzministerium. So sei bei Einführung eines Wahlrechts davon auszugehen, dass gerade Beamte mit vielen Kindern oder auch mit Vorerkrankungen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens vermehrt in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dadurch erhöhe sich das Risiko, dass die gesetzlichen Krankenkassen am Ende ihre Beiträge erhöhen müssten, warnt das bayerische Finanzministerium.