Mindelheimer Zeitung

Was tun, wenn die Rechnung nicht kommt?

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Manchmal wartet man nach dem Essen auf den Kellner und der kommt einfach nicht. Darf man dann gehen? Nein. Wenn ein Gast etwas bestellt, entsteht ein Bewirtungs­vertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Aber wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den Annahmever­zug, erklärt Rechtsanwa­lt Christian Bereska. Der Gast müsse nicht ewig sitzen bleiben. Er könne etwa auf den Kellner zugehen und sagen, dass er in fünf Minuten gehe, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Dann darf er gehen. Die Rechnung müsse der Gast aber trotzdem bezahlen.

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