Was tun, wenn die Rechnung nicht kommt?
Manchmal wartet man nach dem Essen auf den Kellner und der kommt einfach nicht. Darf man dann gehen? Nein. Wenn ein Gast etwas bestellt, entsteht ein Bewirtungsvertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Aber wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den Annahmeverzug, erklärt Rechtsanwalt Christian Bereska. Der Gast müsse nicht ewig sitzen bleiben. Er könne etwa auf den Kellner zugehen und sagen, dass er in fünf Minuten gehe, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Dann darf er gehen. Die Rechnung müsse der Gast aber trotzdem bezahlen.