Mindelheimer Zeitung

Leihmutter ist rechtliche Mutter des Kindes

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Eine Frau kann sich nach deutschem Recht nicht als Mutter ihres von einer ukrainisch­en Leihmutter ausgetrage­nen Kindes beim Standesamt eintragen lassen. Möglich ist nur eine Adoption, wie aus einem Beschluss des Bundesgeri­chtshofs (BGH) hervorgeht. Das aus Sperma und Eizelle des deutschen Ehepaars gezeugte Kind war Ende 2015 in der Ukraine zur Welt gekommen. Das dortige Standesamt registrier­te die beiden Deutschen als Eltern. Daran sehen sich die obersten Familienri­chter nicht gebunden. Hierzuland­e ist die Mutter immer diejenige Frau, die das Kind geboren hat.

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Foto: Jordan Strauss, dpa Lucy Liu im Januar 2019 bei der Verleihung der Golden Globe Awards in Beverly Hills.

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