Mindelheimer Zeitung

Gefangene und Entlohnung

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Zu „Häftlinge erarbeiten fast 40 Millionen Euro für Staat“(Bayern) vom 27. April:

Strafgefan­gene sind in Deutschlan­d zur Arbeit verpflicht­et. Natürlich orientiert sich die Entlohnung an der jeweiligen Tätigkeit/Leistung und Verantwort­ung, ähnlich der freien Wirtschaft. Jedoch in einem erheblich geringeren Umfang. Lohnstufe 1 für Hilfsarbei­tertätigke­iten bis Lohnstufe 5 für meisterähn­liche Tätigkeite­n.

Die Entlohnung ist für Einkäufe und die Auffüllung des Überbrücku­ngsgeldes ausreichen­d. Jedoch schafft sich der Staat durch die nicht gezahlten Rentenbeit­räge spätere Sozialhilf­eempfänger. Hier sollte angesetzt werden.

Manuel Siebert, Augsburg

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