Gefangene und Entlohnung
Zu „Häftlinge erarbeiten fast 40 Millionen Euro für Staat“(Bayern) vom 27. April:
Strafgefangene sind in Deutschland zur Arbeit verpflichtet. Natürlich orientiert sich die Entlohnung an der jeweiligen Tätigkeit/Leistung und Verantwortung, ähnlich der freien Wirtschaft. Jedoch in einem erheblich geringeren Umfang. Lohnstufe 1 für Hilfsarbeitertätigkeiten bis Lohnstufe 5 für meisterähnliche Tätigkeiten.
Die Entlohnung ist für Einkäufe und die Auffüllung des Überbrückungsgeldes ausreichend. Jedoch schafft sich der Staat durch die nicht gezahlten Rentenbeiträge spätere Sozialhilfeempfänger. Hier sollte angesetzt werden.
Manuel Siebert, Augsburg