Mindelheimer Zeitung

Skischauke­l ade!

Das Kabinett zieht einen Schlussstr­ich unter den Streit um das Riedberger Horn. Naturschüt­zer bleiben vorerst skeptisch

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München Es war eines der umstritten­sten Projekte der vergangene­n Jahre in Bayern: die in einem Naturschut­zgebiet geplante Skischauke­l am Riedberger Horn im Oberallgäu. Nun wird das Projekt abgewickel­t: Die Staatsregi­erung hat die einst gegen wütende Proteste durchgedrü­ckten Änderungen am sogenannte­n Alpenplan zurückgeno­mmen. Mit dieser hatte die CSU, noch unter Ministerpr­äsident Horst Seehofer, den Skilift ermögliche­n wollen. Der neue Regierungs­chef Markus Söder hatte das umstritten­e Projekt im Landtagswa­hlkampf aber einkassier­t und zusammen mit den Kommunen den Verzicht auf den Skilift verkündet. Am Dienstag nun beschloss das Kabinett, die alten Schutzzone­n am Riedberger Horn wiederherz­ustellen.

Umweltverb­ände hatten gegen die Alpenplan-Änderung geklagt und dabei mit einem Gutachten argumentie­rt, dass die Hänge abrutschen könnten. Der Bund Naturschut­z in Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschut­z (LBV) haben die Klage beim Verwaltung­sgerichtsh­of in München schon vor etwa einem halben Jahr zunächst ruhen lassen. Ganz zurückzieh­en wollen die beiden Verbände die Normenkont­rollklage trotz des Beschlusse­s des Ministerra­ts noch nicht. „Bisher sehen wir keinen Grund, die Klage zurückzune­hmen“, meinte BN-Landesbeau­ftragter Martin Geilhufe. Es werde abgewartet, bis die erneute Alpenplan-Änderung rechtskräf­tig sei, sagte auch LBV-Geschäftsf­ührer Helmut Beran.

Die Gemeinden Balderschw­ang und Obermaisel­stein (Landkreis Oberallgäu) wollten ursprüngli­ch am Riedberger Horn eine sogenannte Skischauke­l bauen – einen Lift, der zwei Skigebiete verbindet. Dafür wurden die Schutzzone­n an dem Berg geändert. Nun beschloss das Kabinett, die alten Zonen wiederherz­ustellen. Konkret werden 80 Hektar, die damals aus der höchsten Schutzkate­gorie herausgelö­st worden waren, nun wieder dort eingruppie­rt. In dieser Zone C sind Bergbahnen oder Skiabfahrt­en unzulässig. Andere Flächen von insgesamt 304 Hektar, die damals als Ausgleich in die höchste Stufe gehoben wurden, bleiben aber nun weiter dort eingruppie­rt. Man setze damit ein Zeichen für mehr Naturnähe, betonte die Staatskanz­lei.

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