Scheidung: Ex-Frau verliert ihren geliebten Hund
Der Streit um einen Labrador hat ein geschiedenes Paar bis zum Oberlandesgericht Stuttgart gebracht. Die Richter sprachen das Tier dem Mann zu. Die Frau hat demnach auch kein Recht, den Hund regelmäßig zu sehen. Denn aus einem Vertrag mit dem Tierhilfeverein gehe der Mann als alleiniger Eigentümer hervor. Das Paar hatte die Hündin kurz vor der Hochzeit gekauft. Dass die Frau sich um sie wie um ein Kind gekümmert haben will, ändere nichts an den Eigentumsverhältnissen, die geregelt sind wie bei Haushaltsgegenständen.