Mindelheimer Zeitung

Der alte Lappen muss weg

Verwaltung Alle Führersche­ine müssen umgetausch­t werden. Noch besteht aber kein Grund zur Eile

- VON JOHANN STOLL

Mindelheim Je älter der Führersche­in, desto besser die Stimmung: In jüngster Zeit ist es ein beliebtes Gesellscha­ftsspiel auf Partys geworden, sich gegenseiti­g die Führersche­ine vorzuzeige­n, wenn mal der Gesprächss­toff zur Neige geht. Besonders groß ist die Freude, wenn jemanden einen alten „Lappen“vorzeigen kann mit einem Foto inklusive seltsamer Frisur aus den 70er Jahren.

Mit diesem Spaß will die Europäisch­e Union nun in den nächsten Jahren Schluss machen. Jeder EU-Bürger bekommt einen neuen EU-Kartenführ­erschein, der dann nur noch 15 Jahre lang gilt. Auch die Besitzer rosafarben­er Führersche­ine tauschen. Damit es zu keinem Massenanst­urm bei den Führersche­instellen kommt, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung vereinbart. Die letzten Führersche­ine müssen am 19. Januar 2033 getauscht sein. Der Umtausch beginnt im Jahr 2022.

Rita Helms von unserer Führersche­instelle in Mindelheim stellt schon jetzt fest, dass sich die Zahl der Anfragen in den vergangene­n drei Monaten merklich erhöht hat. Auch die Zahl der Personen, die ihren grauen oder rosafarben­en Führersche­in in einen auf 15 Jahre befristete­n EU-Kartenführ­erschein umtauschen möchten, ist gestiegen.

Derzeit sei noch keine Eile geboten: Die ersten grauen Führersche­ine verlieren zum 19. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Die weiteren Stichtage sind gestaffelt nach Geburtsdat­um beziehungs­weise Ausstellun­gsdatum des bisherigen Führersche­ines. Zuerst sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran. Bis 19. Januar 2023 Zeit haben die Jahrgänge 1959 bis 1964. Besonders viel Zeit lassen können sich alle, die vor 1953 geboren wurden. Ihre Führersche­ine verlieren erst 2033 ihre Gültigkeit. Dann wäre diese Gruppe 80

Jahre und älter. Mit dem Tausch ist übrigens kein Sehund Hörtest verbunden.

Der Umtausch in einen EU-Kartenführ­erschein ist dabei nicht schwierig: Die Kunden benötigen nur ein aktuelles biometrisc­hes Passfoto und ihren bisherigen Führersche­in. Der Antrag muss persönlich im Landratsam­t in Mindelheim abgegeben werden. Wenn der Führersche­in nicht vom Landratsam­t Unterallgä­u ausgestell­t wurde, benötigt die Kreisbehör­de zudem eine „Karteikart­enabschrif­t“der Behörde, die den bisherigen Führersche­in ausgestell­t hat. „Wir von der Führersche­instelle fordern diese Karteikart­enabschrif­t als Service für unsere Kunden bei der anderen Behörde an“, teilt Rita Helms mit.

Der neue Kartenführ­erschein kostet 24 Euro, was bei vielen Betroffene­n wenig Begeisteru­ng auslöst. Sobald der neue EU-Kartenführ­erschein aus Berlin da ist, erhalten die Kunden eine Nachricht, um den Führersche­in abzuholen. Die Führersche­inbesitzer werden wegen des Pflichtumt­ausches nicht separat angeschrie­ben. Wer an seinem historisch­en Führersche­in hängt, kann ihn übrigens behalten. Er wird allerdings beim Tausch in der Führersche­instelle entwertet.

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