Niederlage für AKW-Betreiber Der Rechtsstreit um den Vertrag einer Frau, die seit mehr als 30 Jahren im Gundremminger Kernkraftwerk arbeitet, geht wohl in die nächste Runde
Gundremmingen Die Abschaltung des Atomkraftwerks ( AKW) in Gundremmingen ist absehbar, Ende 2021 soll Block C vom Netz gehen. Während das eigene Personal möglichst sozial verträglich abgebaut werden soll, gibt es für die Mitarbeiter der Fremdfirmen keine besonderen Programme. Deshalb hat eine Frau, die bei einem solchen externen Unternehmen beschäftigt ist, aber seit Jahrzehnten im Kraftwerk arbeitet, gegen die Betreibergesellschaft KGG geklagt: Sie will fest angestellt werden. In erster Instanz hatte sie das Verfahren beim Arbeitsgericht in Neu-Ulm verloren, nun hat das Landesarbeitsgericht ihr aber recht gegeben: Rückwirkend zum 15. April 1985 sei durchaus ein Arbeitsverhältnis zwischen der heute 56-Jährigen und dem Kraftwerk zustande gekommen.
Während sich die KGG auf einen Werkvertrag beruft, sieht das Gericht hingegen eine Arbeitnehmerüberlassung – die damals zuständige Fremdfirma habe dafür aber gar keine Erlaubnis gehabt und die Höchstdauer sei ohnehin überschritten worden. Zumindest am Beginn ihrer Tätigkeit im Kraftwerk sei die Frau „weisungsabhängig in den Betrieb“der Anlage eingegliedert gewesen, sie habe nach den Anweisungen der dortigen Vorgesetzten handeln müssen. Dort tätige Mitarbeiter hätten sie eingearbeitet, von ihnen habe sie sich ihren Urlaub genehmigen lassen müssen und die gleiche Arbeit gemacht wie das fest angestellte Personal.
Deshalb bestehe seit mehr als 30 Jahren ein Arbeitsverhältnis mit der Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks und es stünden der Frau auch die Rechte aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie Jubiläumszuwendungen des Kraftwerks zu, urteilte das Landesarbeitsgericht in München. Begonnen hatte die Frau ihre Tätigkeit 1985 bei einer Gebäudereinigungsfirma, die sie an das AKW auslieh, zwei Jahre später gab es einen Wechsel zu einer anderen Firma, die später wiederum in einem anderen Unternehmen aufging. Die Arbeitsgrundlage sei aber dieselbe geblieben, heißt es in der Erklärung des Gerichts.
Die Kraftwerksbetreiber wollen die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie sich weiter äußern. Allerdings sei es sehr wahrscheinlich, dass man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen werde, da man die juristische Einschätzung des Gerichts nicht teile. Es handele sich hier um eine Einzelfallentscheidung, auf andere Fälle bei der KGG lasse sie sich nicht übertragen. Auch die Gerichtssprecherin nennt das Urteil so, die Gewerkschaft Verdi hatte aber zuletzt grundsätzliche Auswirkungen gesehen.