Thomas Mann ist auch im Ausland geschützt
Auch eine internationale InternetPlattform für literarische Werke haftet für Urheberrechtsverletzung in Deutschland. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main – noch nicht rechtskräftig – entschieden. Geklagt hatte ein Verlag, der Werke von Thomas und Heinrich Mann sowie Döblin herausgibt. Beklagte ist eine „nonprofit corporation“, über die 50 000 Bücher kostenlos abrufbar sind – darunter 18 Werke der drei Autoren.