Mindelheimer Zeitung

Thomas Mann ist auch im Ausland geschützt

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Auch eine internatio­nale InternetPl­attform für literarisc­he Werke haftet für Urheberrec­htsverletz­ung in Deutschlan­d. Das hat das Oberlandes­gericht Frankfurt/Main – noch nicht rechtskräf­tig – entschiede­n. Geklagt hatte ein Verlag, der Werke von Thomas und Heinrich Mann sowie Döblin herausgibt. Beklagte ist eine „nonprofit corporatio­n“, über die 50 000 Bücher kostenlos abrufbar sind – darunter 18 Werke der drei Autoren.

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