Mindelheimer Zeitung

Der Weg zum Grundgeset­z

-

Das Gremium Ehe das Grundgeset­z in Kraft treten konnte, waren eine ganze Reihe organisato­rischer und politische­r Hürden zu nehmen. Zunächst mussten die Länderparl­amente Delegierte in den Parlamenta­rischen Rat entsenden, wie sich die verfassung­gebende Versammlun­g nannte. Für jeweils 750 000 Einwohner wurde ein Abgesandte­r gewählt. Das ergab 65 Mandate, dazu kamen fünf Vertreter Berlins ohne Stimmrecht. Tagungsort war Bonn, beworben hatten sich auch Celle, Düsseldorf, Frankfurt, Karlsruhe und Köln. Bereits am 10. August 1984 hatten auf der Insel Herrenchie­msee Sachverstä­ndige mit der Beratung eines Verfassung­sentwurfs begonnen. Jedes Land hatte einen Unterhändl­er geschickt, dazu kamen Juristen, Politiker und Verwaltung­sexperten. Die Aufgaben Der Verfassung­skonvent sollte die Leitlinien für ein Grundgeset­z erarbeiten. Sein Bericht war die Basis für die Beratungen im Parlamenta­rischen Rat in den folgenden Monaten. Die strittigen Punkte von Herrenchie­msee waren anschließe­nd auch die Streitfrag­en in Bonn – etwa die Verteilung der Zuständigk­eiten zwischen Bund und Ländern. Am 8. Mai 1949 beschloss der Parlamenta­rische Rat das Grundgeset­z. Am 23. Mai verkündete er es offiziell, nachdem mit Ausnahme Bayerns alle anderen Bundesländ­er zugestimmt hatten und die erforderli­che Zwei-DrittelMeh­rheit stand. Der 23. Mai ist damit quasi der Geburtstag der Bundesrepu­blik Deutschlan­d. (AZ)

 ?? Foto: Ulrich Wagner ??
Foto: Ulrich Wagner

Newspapers in German

Newspapers from Germany