Der Weg zum Grundgesetz
Das Gremium Ehe das Grundgesetz in Kraft treten konnte, waren eine ganze Reihe organisatorischer und politischer Hürden zu nehmen. Zunächst mussten die Länderparlamente Delegierte in den Parlamentarischen Rat entsenden, wie sich die verfassunggebende Versammlung nannte. Für jeweils 750 000 Einwohner wurde ein Abgesandter gewählt. Das ergab 65 Mandate, dazu kamen fünf Vertreter Berlins ohne Stimmrecht. Tagungsort war Bonn, beworben hatten sich auch Celle, Düsseldorf, Frankfurt, Karlsruhe und Köln. Bereits am 10. August 1984 hatten auf der Insel Herrenchiemsee Sachverständige mit der Beratung eines Verfassungsentwurfs begonnen. Jedes Land hatte einen Unterhändler geschickt, dazu kamen Juristen, Politiker und Verwaltungsexperten. Die Aufgaben Der Verfassungskonvent sollte die Leitlinien für ein Grundgesetz erarbeiten. Sein Bericht war die Basis für die Beratungen im Parlamentarischen Rat in den folgenden Monaten. Die strittigen Punkte von Herrenchiemsee waren anschließend auch die Streitfragen in Bonn – etwa die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Am 8. Mai 1949 beschloss der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Am 23. Mai verkündete er es offiziell, nachdem mit Ausnahme Bayerns alle anderen Bundesländer zugestimmt hatten und die erforderliche Zwei-DrittelMehrheit stand. Der 23. Mai ist damit quasi der Geburtstag der Bundesrepublik Deutschland. (AZ)