Versicherung streitet mit Vergleichsplattform
Die HUK Coburg will nicht mehr auf dem Portal Check24 auftauchen. Und setzt sich damit fast durch
München Der größte deutsche KfzVersicherer HUK Coburg hat in seiner Dauerfehde mit dem OnlineMakler Check24 einen juristischen Sieg errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln will das Münchner Webportal nun seinen Internet-Auftritt ändern, außerdem darf Check24 die Marken und Logos der HUK-Gruppe nicht mehr in der bisherigen Form verwenden. Die HUK setzte sich damit in der zweiten Instanz mit ihrer Klage durch, in der ersten Instanz hatte im vergangenen Jahr noch Check24 die Oberhand gehabt.
Der Rechtsstreit spielt sich vor dem Hintergrund des heftigen Konkurrenzkampfs in der Kfz-Versicherung ab. In der Kfz-Versicherung wechseln alljährlich im Herbst Millionen Autofahrer ihren Versicherer, viele davon über Check24. Die HUK Coburg ist mit über zwölf Millionen Verträgen Marktführer, verweigert aber den Vertrieb über das Portal, weil der Münchner Online-Makler sich jeden Vertragsabschluss mit einer Provision bezahlen lässt.
HUK-Chef Klaus-Jürgen Heitmann wirft Check 24 deswegen vor, der Vertrieb über das Portal sei zu teuer. Trotzdem führt Check24 die HUK-Tarife in ihren Preisvergleichen auf, versehen mit dem Hinweis, dass Preisberechnung und Vertragsabschluss über die Webseite nicht möglich sind.
Außerdem wehrte sich die HUK Coburg gegen den Check24-Werbeslogan der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“. In der zweiten Instanz hatte die oberfränkische Versicherung nun Erfolg: Demnach sind Produktvergleiche zwar grundsätzlich zulässig, wie aus der Entscheidung vom 12. April hervorgeht. Doch das gilt laut Urteil nicht für reine Preisvergleiche, bei denen gar nicht alle Preise angegeben sind. „Entgegen der Ansicht der Beklagten“– das ist Check 24 – „ist vorliegend von einem reinen Preisvergleich auszugehen (...)“, heißt es in dem Urteil.
Das Portal will seinen OnlineAuftritt nun ändern. „Wir werden in den kommenden Tagen unsere Darstellung im Kfz-Vergleich überarbeiten und das OLG-Urteil adressieren“, erklärte ein Sprecher. Fällt HUK also von der Seite? Nein. Der Sprecher sagt: „Wir werden eine Lösung anstreben, bei der wir weiterhin die HUK-Tarife anzeigen können.“Es handle sich „nicht um ein pauschales Urteil gegen die Auflistung der HUK Coburg in unseren Vergleichen“. (dpa)