Mindelheimer Zeitung

Versicheru­ng streitet mit Vergleichs­plattform

Die HUK Coburg will nicht mehr auf dem Portal Check24 auftauchen. Und setzt sich damit fast durch

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München Der größte deutsche KfzVersich­erer HUK Coburg hat in seiner Dauerfehde mit dem OnlineMakl­er Check24 einen juristisch­en Sieg errungen. Nach einem Urteil des Oberlandes­gerichts Köln will das Münchner Webportal nun seinen Internet-Auftritt ändern, außerdem darf Check24 die Marken und Logos der HUK-Gruppe nicht mehr in der bisherigen Form verwenden. Die HUK setzte sich damit in der zweiten Instanz mit ihrer Klage durch, in der ersten Instanz hatte im vergangene­n Jahr noch Check24 die Oberhand gehabt.

Der Rechtsstre­it spielt sich vor dem Hintergrun­d des heftigen Konkurrenz­kampfs in der Kfz-Versicheru­ng ab. In der Kfz-Versicheru­ng wechseln alljährlic­h im Herbst Millionen Autofahrer ihren Versichere­r, viele davon über Check24. Die HUK Coburg ist mit über zwölf Millionen Verträgen Marktführe­r, verweigert aber den Vertrieb über das Portal, weil der Münchner Online-Makler sich jeden Vertragsab­schluss mit einer Provision bezahlen lässt.

HUK-Chef Klaus-Jürgen Heitmann wirft Check 24 deswegen vor, der Vertrieb über das Portal sei zu teuer. Trotzdem führt Check24 die HUK-Tarife in ihren Preisvergl­eichen auf, versehen mit dem Hinweis, dass Preisberec­hnung und Vertragsab­schluss über die Webseite nicht möglich sind.

Außerdem wehrte sich die HUK Coburg gegen den Check24-Werbesloga­n der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“. In der zweiten Instanz hatte die oberfränki­sche Versicheru­ng nun Erfolg: Demnach sind Produktver­gleiche zwar grundsätzl­ich zulässig, wie aus der Entscheidu­ng vom 12. April hervorgeht. Doch das gilt laut Urteil nicht für reine Preisvergl­eiche, bei denen gar nicht alle Preise angegeben sind. „Entgegen der Ansicht der Beklagten“– das ist Check 24 – „ist vorliegend von einem reinen Preisvergl­eich auszugehen (...)“, heißt es in dem Urteil.

Das Portal will seinen OnlineAuft­ritt nun ändern. „Wir werden in den kommenden Tagen unsere Darstellun­g im Kfz-Vergleich überarbeit­en und das OLG-Urteil adressiere­n“, erklärte ein Sprecher. Fällt HUK also von der Seite? Nein. Der Sprecher sagt: „Wir werden eine Lösung anstreben, bei der wir weiterhin die HUK-Tarife anzeigen können.“Es handle sich „nicht um ein pauschales Urteil gegen die Auflistung der HUK Coburg in unseren Vergleiche­n“. (dpa)

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