Prostituiertenmord: Verfahren jetzt in Revision
Im Fall des Augsburger Prostituierten-Mordes hat die Verteidigung des Verurteilten jetzt Revision gegen des Mordurteil eingelegt. Der Augsburger Stefan E. wurde im April zu lebenslanger Haft verurteilt, da es das Landgericht als erwiesen ansah, dass er die Prostituierte Angelika Baron im September 1993 ermordet hatte. Er hat die Frau demnach erwürgt und mit einem hölzernen Möbelfuß geschlagen. Die Ermittler waren dem heute 50 Jahre alten Mann mit neuen DNA-Analysemethoden auf die Spur gekommen. In der Revision wird das Urteil vom Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler überprüft. (jaka)