Mindelheimer Zeitung

Mehrere Ehefrauen, kein Pass

Verbot soll schneller umgesetzt werden

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Berlin Das von der Bundesregi­erung geplante Mehrehever­bot bei Einbürgeru­ngen soll jetzt doch schneller in Kraft treten. „Wir werden im Gesetz klarstelle­n, dass Menschen, die in Mehrehe leben, nicht eingebürge­rt werden. Das war und ist unstreitig in der Koalition“, erklärte die stellvertr­etende Vorsitzend­e der SPD-Bundestags­fraktion, Eva Högl. „Wir werden im parlamenta­rischen Verfahren für die zügige Umsetzung sorgen“, fügte sie hinzu. Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot ursprüngli­ch bereits in einen Gesetzentw­urf für die Reform des Staatsange­hörigkeits­rechts aufgenomme­n, der Anfang April vom Kabinett beschlosse­n wurde. Vor dem Kabinettsb­eschluss waren jedoch der Passus zu den Mehrehen und die Verlängeru­ng der Frist für die Rücknahme erschliche­ner Einbürgeru­ngen von fünf auf zehn Jahre gestrichen worden. Ein Sprecher des Bundesjust­izminister­iums erklärte, dies sei nicht geschehen, weil man generell dagegen sei. Vielmehr hätten sich Seehofer und Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) verständig­t, lediglich Regelungen zum

Bisher geht es nur um wenige Fälle

Staatsbürg­erschaftse­ntzug bei ISKämpfern mit Doppelpass umzusetzen. Alles andere sei ohne weitere Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Der Sprecher sagte, Barley sei nicht dagegen, ein entspreche­ndes Verbot ins Staatsange­hörigkeits­recht aufzunehme­n, wenn Seehofer „eine neue Regelung, die genau das bewirkt, vorlegt“. Bisher gibt es zwar nur wenige Fälle, in denen Einbürgeru­ngen aufgrund einer Mehrehe strittig waren. Perspektiv­isch könnten es aber mehr werden, denn in einigen Herkunftsl­ändern von Flüchtling­en wie Syrien, Irak und Afghanista­n wird die Mehrehe praktizier­t. In der Türkei existiert sie zwar auch, aber nur inoffiziel­l. Genauso in Tunesien. Nach islamische­m Recht kann ein Mann bis zu vier Ehefrauen gleichzeit­ig haben.

Der Sprecher betonte, Mehrehen seien in Deutschlan­d nicht möglich. „Es ist sogar strafbar, wenn ein bereits verheirate­ter Ehepartner eine Ehe mit einer weiteren Person schließt.“

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