Mehrere Ehefrauen, kein Pass
Verbot soll schneller umgesetzt werden
Berlin Das von der Bundesregierung geplante Mehreheverbot bei Einbürgerungen soll jetzt doch schneller in Kraft treten. „Wir werden im Gesetz klarstellen, dass Menschen, die in Mehrehe leben, nicht eingebürgert werden. Das war und ist unstreitig in der Koalition“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl. „Wir werden im parlamentarischen Verfahren für die zügige Umsetzung sorgen“, fügte sie hinzu. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot ursprünglich bereits in einen Gesetzentwurf für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aufgenommen, der Anfang April vom Kabinett beschlossen wurde. Vor dem Kabinettsbeschluss waren jedoch der Passus zu den Mehrehen und die Verlängerung der Frist für die Rücknahme erschlichener Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre gestrichen worden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte, dies sei nicht geschehen, weil man generell dagegen sei. Vielmehr hätten sich Seehofer und Justizministerin Katarina Barley (SPD) verständigt, lediglich Regelungen zum
Bisher geht es nur um wenige Fälle
Staatsbürgerschaftsentzug bei ISKämpfern mit Doppelpass umzusetzen. Alles andere sei ohne weitere Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Der Sprecher sagte, Barley sei nicht dagegen, ein entsprechendes Verbot ins Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen, wenn Seehofer „eine neue Regelung, die genau das bewirkt, vorlegt“. Bisher gibt es zwar nur wenige Fälle, in denen Einbürgerungen aufgrund einer Mehrehe strittig waren. Perspektivisch könnten es aber mehr werden, denn in einigen Herkunftsländern von Flüchtlingen wie Syrien, Irak und Afghanistan wird die Mehrehe praktiziert. In der Türkei existiert sie zwar auch, aber nur inoffiziell. Genauso in Tunesien. Nach islamischem Recht kann ein Mann bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben.
Der Sprecher betonte, Mehrehen seien in Deutschland nicht möglich. „Es ist sogar strafbar, wenn ein bereits verheirateter Ehepartner eine Ehe mit einer weiteren Person schließt.“