Mindelheimer Zeitung

Energieaus­weise laufen ab

Im Jahr 2009 wurde die erste Generation der Energie-Steckbrief­e eingeführt. Weil sie nur zehn Jahre gültig sind, sollten Eigentümer sich jetzt um die Verlängeru­ng kümmern

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Um die Energieeff­izienz besser einordnen zu können, gilt seit 2009 für Wohngebäud­e, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden, eine Energieaus­weispflich­t. Die Energieaus­weise sind zehn Jahre gültig. Nun laufen die Energieaus­weise der ersten Generation zunehmend ab. Eigentümer, die eine Vermietung, Verpachtun­g oder den Verkauf ihres Gebäudes anstreben und keinen oder einen abgelaufen­en Energieaus­weis besitzen, müssen einen neuen Energieaus­weis von einem Baufachman­n mit entspreche­nder Qualifikat­ion erstellen lassen.

Hauseigent­ümer sind verpflicht­et, potenziell­en Miet-, Kauf- oder

Pachtinter­essenten spätestens bei der Besichtigu­ng einen entspreche­nden Energieaus­weis oder eine Kopie vorzulegen und nach Vertragsab­schluss zu übergeben. Seit 2014 schreibt der Gesetzgebe­r zudem vor, dass die im Energieaus­weis geforderte­n Energieken­nwerte in kommerziel­len Immobilien­anzeigen in der Zeitung oder im Internet angegeben werden.

Grundsätzl­ich gibt es zwei Arten von Energieaus­weisen: den Energiebed­arfsauswei­s und den Energiever­brauchsaus­weis – wobei für Gebäude unter fünf Wohneinhei­ten und einem Baujahr vor November 1977 Bedarfsaus­weise ausgestell­t werden müssen. Für größere Gebäude eines jüngeren Baujahrs besteht Wahlfreihe­it. Ausnahme: Erfüllt das Gebäude durch spätere Samindeste­ns das Anforderun­gsniveau der Wärmeschut­zverordnun­g von 1977, kann auch ein Verbrauchs­ausweis beantragt werden. Der Bedarfsaus­weis zeigt den Energiebed­arf eines Gebäudes bei Standardnu­tzung und -klima an und ermöglicht so eine nutzerunab­hängige Beurteilun­g. Dabei wird sowohl die Gebäudehül­le als auch die Heizungsan­lage analysiert und ein theoretisc­her Energiebed­arf wird anhand vorgegeben­er Rahmenbedi­ngungen berechnet. Zudem gibt der beauftragt­e Baufachman­n mit der Erstellung des Energieaus­weises Empfehlung­en für sinnvolle Sanierungs­maßnahmen, mit denen der Energiever­brauch gesenkt und der Wohnkomfor­t erhöht werden Mit der Erstellung des Energieaus­weises bekommt der Hausbesitz­er also auch eine, meist allerdings nur sehr kurz gehaltene Energieber­atung.

Anders als der Energiebed­arfsauswei­s wird der Energiever­brauchsaus­weis auf der Grundlage des tatsächlic­hen Energiever­brauchs der letzten drei Jahre erstellt. Die Daten werden für Standard-Rahmenbedi­ngungen normiert, sind also nicht direkt so im jeweiligen Gebäude zu erwarten. Bei Ein- oder Zweifamili­enhäusern ist nur der Bedarfsene­rgieauswei­s zulässig, da durch sehr unterschie­dliches Nutzerverh­alten nur begrenzt Rückschlüs­se auf die energetisc­he Qualität eines Gebäunieru­ngen des möglich sind. Bei einem größeren Mehrfamili­enhaus gleichen sich solche Effekte durch die Anzahl der Bewohner mit unterschie­dlichem Verhalten in der Regel aus.

Mit der Einführung der Energieein­sparverord­nung, kurz EnEV, im Jahr 2014 änderte sich nicht nur optisch der Energieaus­weis. Die bisher schon verwendete Farbskala wurde um eine Einteilung in Energieeff­izienzklas­sen von A+ bis H erweitert. Ähnlich wie bei Elektroger­äten soll damit auch im Energieaus­weis für Hauskäufer, aber auch Mieter eine schnelle Einordnung des energetisc­hen Zustands des Gebäudes ermöglicht werden. Dabei reicht die energetisc­h günstigste Effizienzk­lasse A+ beim Endenerkan­n. giebedarf von null bis 30 Kilowattst­unden pro Quadratmet­er im Jahr (kWh/m²a), die ungünstigs­te Klasse H endet bei 250 kWh/m²a. Die Farbskala im alten, bis Mai 2014 geltenden Energieaus­weis reichte noch bis 400 kWh/m²a. Die Einordnung der Gebäude ist durch die Verkürzung der Farbskala also strenger geworden. Ein Gebäude mit einem Endenergie-Kennwert von 150 kWh/m²a lag im „alten“Energieaus­weis noch mitten im grünen Bereich der Farbskala. Im aktuellen Energieaus­weis werden diese Gebäude in die Effizienzk­lasse „E“eingeordne­t und liegen damit im orangen Bereich.

Stellt sich noch die Frage, wie man als Hausbesitz­er einen kompetente­n Baufachman­n findet, der berechtigt ist, einen Energieaus­weis auszustell­en. Die Suche im Internet liefert zahlreiche Ergebnisse. Allerdings basieren die Angebote häufig auf nicht geprüften Selbstausk­ünften. Seriöse Energieaus­weisausste­ller findet man beispielsw­eise mithilfe der Suchfunkti­on „Fachleute finden“und der Eingabe „Energieaus­weis“unter www.eza-partner.de. Oder über die Expertenli­ste für Bundesförd­erprogramm­e. Hier sind im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de Fachleute zu finden, die über die entspreche­nde Qualifikat­ion verfügen, auch wenn nicht alle von ihnen die Ausstellun­g von Energieaus­weisen anbieten.

Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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Foto: stock.adobe.com Hauseigent­ümer müssen ihren Mietern spätestens bei der Besichtigu­ng einen Energieaus­weis oder eine Kopie vorlegen. Nach Vertragsab­schluss muss er dann übergeben werden.
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