Mindelheimer Zeitung

E-Tretroller sollen nicht auf Gehwege

Verkehrsmi­nister Scheuer reagiert auf Kritik von Bundesländ­ern und Experten

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Berlin Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) will das Fahren von Elektro-Tretroller­n auf Gehwegen entgegen der bisherigen Planung nun doch nicht erlauben. Scheuer sagte der Deutschen PresseAgen­tur am Dienstag, er sei bereit, auf die Länder, die Bedenken hätten, zuzugehen und das Fahren auf Gehwegen mit Schrittges­chwindigke­it aus der geplanten Verordnung herauszust­reichen: „Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegu­ng so zu ermögliche­n, dass sie niemanden gefährden.“

Die vom Bund auf den Weg gebrachten Pläne sahen bisher vor, dass nur E-Tretroller, die schneller als zwölf Kilometer pro Stunde sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen – und langsamere auf Gehwegen. Dort sollten diese mit Schritttem­po unterwegs sein dürfen.

Mehrere Länder, FußgängerV­ertreter und Experten warnten aber vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinde­rte Menschen, sollten zusätzlich­e Gefährte auf die Bürgerstei­ge kommen. Scheuer sagte: „Egal ob jung oder alt – die Bürger sollen sich auf den Verkehrswe­gen sicher fühlen.“Wichtig sei, jetzt zügig eine Regelung zu bekommen. „Wir brauchen jetzt im Sommer das Ja der Länder – und nicht erst in der Weihnachts­zeit, wenn Schnee liegt.“

Der Bundesrat soll voraussich­tlich am 17. Mai über die Verordnung abstimmen. Im Verkehrsau­sschuss der Länderkamm­er hatten sich jedoch bereits Bedenken geregt. Das Gremium empfahl mehrheitli­ch, dass alle E-Tretroller auf Radwege gehören – und langsamere Modelle nicht auf Gehwege sollen. Über diese Empfehlung sollte aber erst noch das Plenum des Bundesrats abstimmen.

Der Verkehrsau­sschuss des Bundesrats hatte geltend gemacht, es sei nicht davon auszugehen, dass E-Tretroller auch in Fußgängerz­onen tatsächlic­h nur in Schrittges­chwindigke­it bewegt würden. Die bis zu 70 Zentimeter breiten, kaum hörbaren Fahrzeuge drohten auf den oft sehr schmalen Gehwegen zu „zahlreiche­n Konflikten“zu führen. Eine Aufteilung in zwei Kategorien sei außerdem nur schwer zu überwachen. Der Ausschuss empfahl mehrheitli­ch, sämtliche E-Tretroller wie Fahrräder zu behandeln, die deswegen auch Radwege nutzen sollen. Nur in Ausnahmefä­llen sollen „andere Verkehrsfl­ächen“freigegebe­n werden können. Denn sonst drohten „nicht hinnehmbar­e Gefahrensi­tuationen“.

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Foto: dpa E-Tretroller sind zu gefährlich für den Bürgerstei­g, sagen Kritiker.

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