Mehr Garantie ist nicht immer besser
Viele Händler locken beim Kauf von Elektrogeräten mit Garantieverlängerungen. Für wen sich ein solches Zusatzangebot lohnt – und für wen nicht
Notebook, Kamera, Fernseher oder Waschmaschine – manche Dinge kosten einfach viel Geld. Nicht selten stellen sich Käufer die Frage: Was ist, wenn das neue teure Teil kaputt geht und dann kostspielige Reparaturen anstehen?
Um solche Nöte wissen Händler. Sie bieten daher Kunden oft eine Garantieverlängerung in Form eines Versicherungsvertrags an. „Das bedeutet, dass über die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus die Garantie verlängert wird“, erläutert Kai Falk vom Handelsverband Deutschland (HDE).
Klingt zunächst einmal gut. Doch ganz billig ist der Extra-Schutz nicht – und oftmals lohnt er sich auch nicht. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln nennt ein Beispiel: Ein neuer Laptop kostet beim Kauf 1000 Euro. Eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre schlägt mit rund 250 Euro zu Buche. Geht der Laptop nach vier Jahren kaputt, wird bei vielen Garantieverträgen lediglich der Zeitwert ersetzt. „Das führt dazu, dass am Ende eine notwendige Reparatur trotz Garantieverlängerung kostspieliger sein kann als der Erstattungsbetrag der Versicherung“, erklärt Solmecke.
Zum Abschluss einer Garantieversicherung sollten sich Kunden auf jeden Fall nicht drängen lassen, betont der Jurist Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. Vielmehr sollten sie sich vorher in Ruhe über den Leistungsumfang der Versicherung informieren. „Vor allem muss klar sein, was im Schadenfall passiert“, sagt Cegielka.
Wird in jedem Fall repariert oder nur dann, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist? Wird bei Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur ein Ersatzgerät gestellt, der Zeitwert in Geld erstattet oder gar nur ein Gutschein gegeben? „Erst wenn die Rahmenbedingungen klar sind, lässt sich einschätzen, ob sich der Preis für die Extra-Garantie rechnet.“
Ebenfalls wichtig: Vor Abschluss einer Garantieverlängerung sollte unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geachtet werden. Darin klammert der Anbieter oftmals gewisse Dinge aus.
So sind häufig Schäden an Akkus und Verschleißteilen nicht oder nur sehr eingeschränkt von der Garantie erfasst. „Gerade diese Teile sind es jedoch, die oftmals zur Funktionsuntüchtigkeit von Geräten führen“, sagt Solmecke. Es kann auch vorkommen, dass der Anbieter im Schadenfall verlangt, dass die Reparatur in einer Vertragswerkstatt erfolgt. „Auch hier sollte der Verbraucher abwägen, ob sich dies im Verhältnis zum Neupreis für ihn lohnt.“Generell gilt: „Ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Schutz vor Produktmängeln macht nur Sinn, wenn Verbraucher ein Produkt länger als zwei Jahre nutzen wollen und das Produkt nach zwei Jahren noch einen gewissen Marktwert hat“, sagt Cegielka. Das heißt: Bei Haushaltsgroßgeräten wie einem TV-Gerät oder auch einer Waschmaschine kann eine Garantieverlängerung in Erwägung gezogen werden.
Inzwischen gibt es einen solchen Extra-Schutz auch für Elektrokleingeräte. „So ist es etwa möglich, für einen 60 Euro teuren Blu-ray Player eine Garantieverlängerung für 30 Euro zu kaufen“, erzählt Solmecke. Das jedoch rechne sich meist nicht.
Verbraucher sollten, bevor sie zusätzlich Geld für Garantieversprechen ausgeben, auch bedenken, dass Produktmängel meist relativ schnell auftreten. In den ersten zwei Jahren kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mangelhafte Ware beim Verkäufer reklamieren. „Hersteller geben oft ebenfalls kostenlose Garantieleistungen“, sagt Verbraucherschützer Cegielka.
Eine Herstellergarantie kann laut Solmecke von Gesetzes wegen ohne
Auf keinen Fall zum Abschluss drängen lassen
Die Frage ist, wer für den Schaden wirklich haftet
Zusatzkosten auch dadurch entstehen, „dass der Hersteller in seiner Werbung oder anderen Erklärungen bestimmte Produkteigenschaften garantiert“. Auch darauf sollten Verbraucher achten.
Wird eine Garantieverlängerung abgeschlossen, dann stellt sich vielen die Frage, wer im Schadensfall überhaupt haftet. Oftmals vermittelt der Händler die Garantieverlängerung nur. Der eigentliche Versicherungsvertrag wird mit einem externen Versicherungsunternehmen vereinbart. „Der Händler erhält dann von der Versicherung eine Vermittlungsprovision – ein willkommener Zuverdienst in Märkten mit geringen Gewinnmargen“, sagt Solmecke.
Der Verbraucher muss sich dann im Garantiefall aber an das Versicherungsunternehmen wenden. Ist dagegen der Händler selbst der Garantiegeber, haftet er im Garantie– fall. Der Verbraucher wendet sich dann also direkt an den Händler.
Eine Garantieverlängerung ist theoretisch auch noch nach dem Kauf möglich. Solmecke erklärt, dass hierfür allerdings eine Einigung zwischen dem Garantiegeber und dem Verbraucher nötig ist. Viele Händler dürften nach seiner Einschätzung aber eher wenig Interesse daran haben, Jahre nach dem Kauf eine Garantie für ein möglicherweise vorgeschädigtes Gerät zu geben. Dennoch existierten auf dem Markt durchaus Anbieter, die mehrere Jahre alte Geräte versichern – in der Regel nicht besonders preiswert.
Sabine Meuter, dpa